Grundrecht Girokonto? Das sagt der deutsche Gesetzgeber

29. September 2020
BestesGirokonto.net - Girokonto ohne Schufa
  • Keine Kontoführungsgebühren
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  • Konto trotz negativer Schufa
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In den Medien finden Verbraucher in schöner Regelmäßigkeit den Hinweis darauf, dass sie sich auch bei bestehenden negativen Schufa-Einträge keine Sorgen machen müssen, wenn sie ein neues Bankkonto benötigen oder wegen zu hoher Nutzungskosten ihr Girokonto wechseln möchten. Denn der deutsche Gesetzgeber hat vor einiger Zeit ein Grundrecht für Erhalt eines Girokontos geschaffen. Die Banken ihrerseits haben eine Selbstverpflichtung unterzeichnet, aus der hervorgeht, dass jeder Verbraucher einen Anspruch auf ein eigenes Bankkonto hat. Zum Leidwesen manches Kunden aber bedeutet diese Rechtslage nicht, dass sie die freie Auswahl haben. Vielmehr gibt es keineswegs jedes Konto für jeden Kunden. Dementsprechend kann nur ein exakter Angebotsvergleich zeigen, welche Bank welchem Kunden das beste Angebot unterbreitet. Zunächst widmen wir uns der aktuellen Rechtslage, bevor es um die verschiedenen Kontomodelle geht.

Ansprüche auf ein Konto

Fakten zur Rechtslage zum Grundrecht Girokonto:

  • jeder Verbraucher hat Anrecht auf ein eigenes Konto
  • vielfach erhalten Antragsteller nur ein Guthaben- oder Jedermann-Konto
  • deutsche Banken haben schon 1995 eine Selbstverpflichtung abgegeben
  • Kosten für Konten ohne Dispo fallen vielfach höher aus
  • Konto-Suche gestaltet sich für vorbelastete Kunden oft kompliziert
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1. Zahl der Nutzer von Jedermann-Konten steigt weiterhin

VerbrauchertippsEin Versprechen, dass jeder Kunde frei entscheiden kann, welche Bank ihnen welches Kontoformat gewähren muss, lässt sich jeder die Bankenbranche noch der Bund abringen. Dies bedeutet im Klartext: Im Normalfall erhalten Verbraucher, deren Schufa-Auskunft in eindeutiger Weise gegen ein Girokonto mit Dispo spricht, deshalb nur ein Angebot, das Transaktionen allein aus Guthaben heraus erlaubt. Hierbei sprechen Experten vom Girokonto auf Guthabenbasis. Genau genommen sind derartige Produkte durchaus ausreichend, denn einkommensschwache Berufstätige und Konsumenten mit einem hohen Schuldenstand sollten aus Expertensicht sowieso eher auf einen Verfügungsrahmen zum Konto verzichten. Im Ernstfall ist ein zinsgünstiger Kleinkredit besser geeignet, um zwischenzeitliche Engpässe zu überbrücken. Das Grundgericht auf Erhalt eines eigenen Girokontos erklärt sich damit, dass Bürger ohne Konto zunehmend von einem wichtigen gesellschaftlichen Bereich ausgeschlossen werden. Bankgeschäfte werden größtenteils bargeldlos abgewickelt, ohne ein Girokonto aber wäre dies nicht möglich.

Im Jahr 1995 entstand auf Basis der Selbstverpflichtung des ZKA – des sogenannten Zentralen Kreditausschusses – das „Girokonto für Jedermann“. Gemeint ist damit das erwähnte Guthaben-Konto. Manche Leistung, die heute zu einem durchschnittlichen Girokonto gehört, wird dieser Zielgruppe verweigert. So ist nicht nur üblicherweise ein Dispokredit ausgeschlossen. Zudem sichert die Verpflichtung der Banken zwar Zugang zu einer Debitkarte (EC- oder Maestro-Karte bzw. girocard) zu, als Girokonto mit Kreditkarte gibt es das Jedermann-Konto in den meisten Fällen nicht. Zum Jahreswechsel 2006/2007 existierten hierzulande bereits etwa zwei Millionen solcher Konten. Nicht verwechseln sollten Verbraucher das Girokonto für Jedermann mit einem sogenannten Pfändungsschutzkonto. Denn nur beim zuletzt genannten Kontomodell sieht der Gesetzgeber einen Pfändungsschutz vor, Nutzer anderer Konten müssen darauf vorbereitet sein, dass ihr gesamtes Guthaben (im Ernstfall sogar der Dispokredit) gepfändet werden kann.

Kurzes erstes Fazit:

Das Jedermann-Konto wurde für Bankkunden entwickelt, die aufgrund bestehender Schufa-Einträge, einer laufenden Insolvenz, einer Eidesstattlichen Versicherung und anderer Probleme Schwierigkeiten bei der Konto-Suche haben würden. In vielen Fällen aber müssen Verbraucher selbst nach entsprechenden Angeboten fragen, da Banken eher selten für Produkten dieser Art werben.

2. Welche Gebühren und Leistungen gehören zum Konto?

gebuehrenInnerhalb der Europäischen Union hat das EU-Parlament im Frühjahr des Jahres 2014 vereinbar entschieden, dass alle Bürger in der EU per Gesetz Ansprüche auf ein Girokonto mit Basis-Leistungsspektrum haben. Damit trägt man der Tatsache Rechnung, dass Zahlungen wie Miete, Gehalt, Versicherungsprämien und im Grunde alle alltäglichen Transaktionen inzwischen nur noch selten in Bar erfolgen. Die Mitgliedsstaaten der EU müssen bis Mitte 2016 für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben Sorge tragen. Hierzulande plant der Gesetzgeber eine Realisierung vor Ablauf der Frist. Trotz der Selbstverpflichtung haben Verbraucher oftmals mit Problemen zu kämpfen. Denn gerade um Geringverdiener mit etlichen negativen Schufa-Einträgen machen Banken nach wie vor am liebsten einen großen Bogen. Die erwähnten Kontopfändungen nehmen Vertreter der deutschen Bankenbranche ebenso gerne zum Anlass zur Kontokündigung – vielfach mit Verweis auf den bürokratischen Aufwand.

Im Zweifelsfall können Verbraucher eine Entscheidung zugunsten eines Girokontos ohne Schufa treffen. Wissen sollten Kunden in spe dabei, dass diese Angebote zumeist mit höheren Kontoführungsgebühren verbunden sind. Auch in anderen Punkten kann ein schufafreies Angebot alles andere als ein gebührenfreies Girokonto werden, wenn Kunden regelmäßig Transaktionen durchführen müssen.

Zu Gebühren können folgende Schritte führen:

  1. Einzahlungen aufs Girokonto in bar
  2. Abhebungen am Geldautomaten
  3. Online-Überweisungen & Dauerauftrags-Einrichtung ins Ausland
  4. Grundgebühren für Prepaid-Kreditkarten
  5. Entgelte für EC-/Maestro-Karte bzw. girocard

Diese fünf Kontoleistungen sind die, von denen Verbraucher im Alltag am häufigsten Gebrauch machen. Dementsprechend sind diese Funktionen unterm Strich auch die, bei denen Kunden besonders genau auf etwaige Entgelte achten sollten. Eine girocard bekommen Kunden in den meisten Fällen kostenlos, wünschen Konsumenten eine ergänzende Kreditkarte, verhält sich die Lage bei vielen Banken schon wesentlich anders. Vor allem bei den angesprochenen Kontomodelle ohne Bonitätsprüfung.

Knappe Zusammenfassung:

Verbraucher, die sich mit ihrem Verhalten als Kontoinhaber eingehend befassen, bekommen sehr schnell eine Vorstellung von den Leistungen, die für sie wichtig sind. Auch lässt sich auf diese Weise rasch ermitteln, welche Konten welches Kontomodell aufs Jahr gerechnet werden mit sich bringen würde nach der Kontoeröffnung.

Leistungen beim Girokonto

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3. norisbank Girokonto Plus nicht allein für SCHUFA-belastete Kunden

FAQsEines der bekanntesten Produkte aus dieser Sparte ist das Girokonto Plus der norisbank. Hier fällt neben einer monatlichen Gebühr für die Kontonutzung keine einmalige Bereitstellungsgebühr an und auch sonst keine laufenden Kosten. Solche einmaligen Kostenfaktoren sowie die monatlichen Kontoführungsgebühren nennen Banken in aller Regel ohne Aufforderung von Kundenseite. Anders aber sieht die Sache vielfach aus, wenn Verbraucher in Erfahrung bringen möchten, welche Kosten ihnen bei Abhebungen am Geldautomaten im Ausland entstehen. Besonders genau hinsehen müssen Kunden an dieser Stelle bei der Nutzung der Karten außerhalb der Eurozone und der EU. Denn dort sorgen Fremdgebühren und die aktuellen Wechselkurse nicht selten zu deutlich höheren Gesamtkosten.

Dies trifft auch auf das norisbank Angebot zu. Kunden sollten bei allen Kontomodellen prüfen, ob sie ihrem Bedarf entsprechen. Kundenfreundliche Gebührenmodelle für ausschließliche Nutzung in der Heimat gibt es in großer Menge. Beim Einsatz der Karten im Ausland (Abhebungen wie bargeldlose Bezahlungen) können teils üppige Entgelte fällig werden. Ein Ärgernis vor allem für Nutzer von Prepaid-Girokonten, die sich sowieso oft keine großen finanziellen Sprünge leisten können. Sofern der Kunde der norisbank jedoch sowohl innerhalb Deutschlands als auch innerhalb der Euro-Zone an eigenen Geldautomaten bzw. an Geldautomaten der Verbundpartner abhebt, muss er keine extra Gebühren befürchten. Welche Banken konkret im Verbund sind, kann der Verbraucher auf der Homepage der norisbank in Erfahrung bringen.

4. Was tun, wenn das Grundrecht fürs Girokonto missachtet wird?

vorlage_musterAuch wenn der deutsche Gesetzgeber vorschreibt, dass Verbraucher einen Kontoanspruch haben, gibt es wie gesagt immer wieder Meldungen über mangelnden Service durch die Banken. Die Betonung bei der seit 1995 bestehenden Selbstverpflichtung der Banken über den ZKA liegt auf dem Begriff „freiwillig“. Die meisten seriösen Banken halten sich an die Verpflichtung, Ablehnungen können Bürger mit einer Beschwerde bei den zuständigen Ombudsstellen begegnen. Meist reicht es, einen gezielten Antrag für ein Jedermann-Konto zu stellen, auch wenn Banken in Produktbroschüren und auf den Webseiten nicht mit solchen Angeboten werben. Ein „Bürgerkonto“, wie die Modelle teilweise auch genannt werden, gibt es fast überall. Eine der Banken, die bewusst Kunden mit schwacher Bonität anspricht, ist die norisbank mit ihrem Guthabenkonto. Hier bekommen Kunden sogar eine kostenlose Kreditkarte als zusätzlichen Anreiz für die Kontoeröffnung.

Hinweis an dieser Stelle: Jeder Verbraucher kann durch den Girokonto Vergleich ein geeignetes Konto für die eigenen Zwecke finden und eröffnen!

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5. Nach wie vor hat nicht jeder Deutsche ein eigenes Girokonto

wechselEin gewisses Problem die besagte Selbstverpflichtung zeigt sich mit Blick auf Kunden, die keine deutsche Staatsbürgerschaft vorweisen können. Für sie gilt die Verpflichtung im eigentlichen Sinne nicht, auch wenn die Grenzen scheinbar zunehmend verschwimmen und festes Einkommen und ein deutscher Wohnsitz gerade beim reinen Guthabenkonto ausreichende Grundlage für die Bewilligung eines Kontoantrags sind. Schließlich geht es beim Grundrecht fürs Girokonto so oder so zunächst einmal darum, dass Verbraucher am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können, da Bankgeschäfte zunehmend von der Bildfläche verschwinden. Ohne eigenes Konto sind Kunden von allen wichtigen Bereichen des Lebens abgeschnitten. Auch deshalb will das Bundeskabinett denn wohl auch noch stärker an den Verbraucherrechten arbeiten, um Banken noch stärker in die Pflicht zu nehmen.

Wie genau diese Pläne im Einzelnen aussehen sollen, ist bisher unklar. Bekannt ist lediglich, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Realisierung einer möglichen gesetzlich geregelten Vorschrift sorgen soll. Verbraucherschützer verlangen in diesem Kontext schon seit Jahren, dass es Kunden nach wie vor insbesondere schwer gemacht wird, wenn sie ihr Girokonto wechseln möchten und zwischenzeitlich Schufa-Einträge entstanden sind. Aktuell belaufen sich Schätzungen in Deutschland auf zwei bis drei Millionen Bürger, die kein eigenes Girokonto haben. Dies soll sich im Zuge der Umsetzung der EU-Zahlungskontorichtlinie aus dem Jahr 2014 endlich ändern, damit belastete Verbraucher nicht länger diskriminiert werden und wirklich jeder Kunde Zugang zum digitalen Bank-Sektor erhält.

Statisitk beliebteste Geldinstitute

Noch immer sind die regionalen Sparkassen bei deutschen Kunden am beliebtesten als Hausbank!

6. Fazit zum Grundrecht aufs eigene Girokonto:

fazitAllmählich werden die Banken in Deutschland den branchenintern selbst auferlegten Zusagen den Kunden gegenüber besser gerecht. Auch wenn Banken das Girokonto ohne Schufa oder das Jedermann-Konto nicht immer explizit auf ihren Internetseiten als Option hervorgehen, heißt dies nicht, dass Kunden nicht selbst nach solchen Angeboten fragen können. Einen Anspruch für ein Konto mit Verfügungsrahmen aber wird es wohl auch in Zukunft hierzulande eher nicht geben.

Wobei dies durchaus als Schutz am Kunden bewertet werden kann.

Bilderquellen: shutterstock.com

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