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- Schnelle Kontoeröffnung
Im Bereich Girokonten gibt es zwei grundlegende Varianten, nämlich einerseits das Einzelkonto und zum anderen das Gemeinschaftskonto. In den meisten Fällen wird ein derartiges Gemeinschaftskonto von Ehepartnern in Anspruch genommen. Daher ist es sinnvoll, dass sich diese und noch andere natürliche und auch juristische Personen sowohl über die Eröffnung als auch eine etwaige Auflösung des Gemeinschaftskontos vorweg informieren.
Die wichtigsten Details rund um das Gemeinschaftskonto
- Gemeinschaftskonto oftmals für Ehepartner geeignet
- auch juristische Personen nutzen häufig ein Gemeinschaftskonto
- Entscheidung zwischen ODER- sowie UND-Konto
- alle Kontoinhaber sind gleichberechtigt
- Verfügungen müssen eventuell abgesprochen werden
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1. Die wesentlichen Eigenschaften und Merkmale des Gemeinschaftskontos
Im Bankenbereich gibt es das Girokonto in zwei Hauptvarianten, nämlich einerseits als Einzel- und zum anderen als Gemeinschaftskonto. Während sich alleinstehende Person in der Regel für ein Einzelkonto entscheiden, bietet sich das Gemeinschaftskonto insbesondere für Eheleute, aber auch für andere Personengruppen und vor allem juristische Person an. Viele Banken bieten ein Gemeinschaftskonto an, unter anderem auch die DAB Bank mit ihren Girokonto Erfahrungen. Eine wesentliche Eigenschaft besteht beim Gemeinschaftskonto im Vergleich zum Einzelkonto darin, dass es mindestens zwei Kontoinhaber gibt. Je nach Anlass und Konstruktion können es aber auch deutlich mehr Kontoinhaber sein, die namentlich genannt sind.
Wichtig zu beachten ist, dass beim Gemeinschaftskonto normalerweise alle Kontoinhaber gleichberechtigt sind. In der Praxis sind es insbesondere die folgenden Kunden und Kundengruppen, für die ein Gemeinschaftskonto infrage kommt:
- Ehepartner
- Erbengemeinschaft
- Vereine
- verschiedene juristische Personen
- bestimmte Zweckgemeinschaften
Grundsätzlich gibt es als Alternative zum Gemeinschaftsskonto natürlich auch die Möglichkeit, zunächst ein Einzelkonto mit nur einem Kontoinhaber zu eröffnen und dann etwaige weitere Personen als Verfügungsberechtigte aufzuführen. Allerdings sind die Rechte eines Verfügungsberechtigten in verschiedenen Punkten gegenüber einem Kontoinhaber eingeschränkt, sodass sich das Gemeinschaftskonto eben nicht für jeden Anlass durch ein Einzelkonto mit verschiedenen Verfügungsberechtigten ersetzen lässt.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/de2. Gemeinschaftskonto eröffnen: Darauf sollten Sie achten
Bevor Sie sich für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos entscheiden, sollten Sie verschiedene Punkte beachten und sich umfassend über diese besondere Konstruktion des Girokontos informieren. Zunächst einmal ist es wichtig, sich zwischen den zwei unterschiedlichen Varianten zu entscheiden, die es beim Gemeinschaftskonto gibt. Dabei handelt es sich um:
- ODER-Konto
- UND-Konto
Bei den weitaus meisten Gemeinschaftskonten handelt sich um sogenannte ODER-Konten. In diesem Fall lautet die Kontobezeichnung beispielsweise: „Max ODER Maria Mustermann“. Das „oder“ hat in diesem Zusammenhang eine ganz wichtige Bedeutung, denn es zeigt der Bank, dass sämtliche Kontoinhaber alleine und voneinander unabhängig entscheidungsberechtigt sind.
Wird also beispielsweise ein Auftrag zur Überweisung eines bestimmten Geldbetrages erteilt, so muss die Bank nicht prüfen, ob sämtliche Kontoinhaber mit dieser Transaktion einverstanden sind. Stattdessen reicht es aus, wenn einer der vorhandenen Kontoinhaber den Auftrag erteilt. Beim Girokonto für Selbstständige handelt es sich zum Beispiel oftmals um ein solches ODER-Konto, falls es mehrere Geschäftsinhaber gibt. Grundsätzlich kann das Konto natürlich auch zum Sparen dienen.
Im Unterschied dazu ist es beim sogenannten UND-Konto als Gemeinschaftskonto so, dass sämtliche Transaktionen und Verfügungen über das Konto immer von allen Kontoinhaber veranlasst bzw. abgezeichnet werden müssen. Genau aus diesem Grund ist das UND-Konto auch eine in der Praxis umständliche Konstruktion, denn im Prinzip muss sich die Bank bei jeder noch so kleinen Überweisung die Genehmigung sämtlicher Kontoinhaber einholen.
Tipp: Ein Gemeinschaftskonto sollte in aller Regel aufgrund der einfacheren Handhabung als ODER-Konto eröffnet werden. Ein UND-Konto eignet sich im Prinzip nur dann, wenn unbedingt sichergestellt werden soll, dass stets alle Kontoinhaber mit Verfügungen einverstanden sind. Ein Beispiel wäre ein Erbengemeinschaftskonto, bei dem häufig größere Summen im Spiel sind.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/deAlle Kontoinhaber müssen sich legitimieren
Falls Sie das Gemeinschaftskonto in einer Geschäftsstelle der Bank eröffnen möchten, ist es ratsam, dass sofort alle angedachten Kontoinhaber zugegen sind. Beim Gemeinschaftskonto ist es notwendig, dass sich sämtliche Kontoinhaber gegenüber der Bank legitimieren. Dies erfolgt bei der Kontoeröffnung in der Geschäftsstelle entweder durch den Personalausweis oder einen Reisepass, während bei der Eröffnung eines Onlinekontos in aller Regel das Postident-Verfahren genutzt wird.
Darüber hinaus gibt es einige Pflichtangaben, die bei jeder Eröffnung eines Gemeinschaftskontos gemacht werden müssen. Dazu gehören in erster Linie:
- Name sämtlicher Kontoinhaber
- Anschriften der Kontoinhaber
- Geburtsdaten
- meistens Berufe der Kontoinhaber
- eventuelle Einschränkungen in der Verfügungsberechtigung
- Sind Kunden- oder Kreditkarten zum Konto gewünscht?
- Ist Online-Banking gewünscht?
Diese und noch weitere Angaben und Entscheidungen sind bei jeder Kontoeröffnung notwendig, sodass Sie den Vorgang der Kontoeröffnung beschleunigen können, wenn Sie diese Mindestangaben parat haben. Natürlich kann ein Gemeinschaftskonto auch problemlos als Girokonto mit Dispo eröffnet werden, falls die entsprechenden Einnahmen nachgewiesen werden können und die Bonität der Kontoinhaber in Ordnung ist.
Tipp: Bei der Eröffnung des Gemeinschaftskontos sollten Sie im optimalen Fall alle notwendigen Angaben parat haben, die von der Bank zur Kontoeröffnung benötigt werden. Dazu gehören in erster Linie die persönlichen Angaben sämtlicher Kontoinhaber, die sich zudem mittels Reisepass oder Personalausweis legitimieren müssen.
Beachtenswerte Konditionen beim Gemeinschaftskonto Vergleich
Neben der Kontoeröffnung an sich ist es im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftskonto eröffnen wichtig, die bedeutenden Konditionen zu kennen. Auf dieser Basis bietet es sich auch an, einen Gemeinschaftskonto Vergleich durchzuführen und sich auf diese Weise über die verschiedenen Angebote der Banken zu informieren.
Dabei sind es insbesondere die folgenden Kosten und Gebühren, die beim Gemeinschaftskonto Vergleich von größerem Interesse sind:
- Kontoführungsgebühren
- Grundpreis oder Einzelabrechnung pro Buchungsposten
- Kosten für Kunden- oder Kreditkarten
- möglicher Verfügungsrahmen
- Höhe der Überziehungs- bzw. Sollzinsen
Die zuvor genannten Punkte sollten Sie auf jeden Fall in einen Gemeinschaftskonto Vergleich einbeziehen, denn natürlich möchten Sie im Endeffekt das kostengünstigste Gemeinschaftskonto nutzen können.
Tipp: Beachten Sie beim Gemeinschaftskonto Vergleich bitte nicht nur die Kontoführungsgebühren, auch wenn diese einen erheblichen Kostenfaktor darstellen. Darüber hinaus ist es nämlich ebenso wichtig, sich über die Höhe der Soll- und Überziehungszinsen zu informieren, falls Sie auf dem Gemeinschaftskonto eine zugesagte Kreditlinie in Anspruch nehmen möchten.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/de3. Das Gemeinschaftskonto auflösen – so gehen Sie vor
Vielleicht besitzen Sie schon seit geraumer Zeit ein Gemeinschaftskonto und möchten dieses kündigen, um beispielsweise bei einer anderen Bank ein kostengünstigeres Konto zu nutzen? In diesem und anderen Fällen benötigt es nur wenige Schritte, damit das Gemeinschaftskonto aufgelöst werden kann.
Was zu tun ist, können Sie zunächst in Kurzform unserer folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung entnehmen:
- Gemeinschaftskonto Vergleich durchführen und günstigen Anbieter finden
- Variante 1: Bisherige Bank um Auflösung des Gemeinschaftskontos bitten
- Variante 2: Neue Bank mit der Auflösung des bisherigen Kontos beauftragen
- Übertragung vorhandener Guthaben veranlassen oder Sollsaldo ausgleichen
- eventuell vorhandenes Kreditlimit auf neues Konto übertragen lassen
- Auflösungssaldo mitteilen lassen und Abschlusskontoauszug erhalten
Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten, wenn Sie ein vorhandenes Gemeinschaftskonto auflösen lassen möchten. Der erste Weg besteht darin, sich an die bisherige Bank zu wenden und die Auflösung zu veranlassen. In diesem Fall sollten Sie auf achten, dass Guthaben auf ein anderes Konto übertragen werden oder ein vorhandener Sollsaldo ausgeglichen wird. Diese Variante eignet sich vor allem dann, wenn Sie kein neues Gemeinschaftskonto eröffnen möchten.
Möchten Sie hingegen einen Kontowechsel durchführen, weil Ihnen vielleicht eine andere Bank günstigere Konditionen bietet, so besteht die zweite Möglichkeit darin, die neue Bank direkt damit zu beauftragen, die Auflösung des Gemeinschaftskontos bei der „alten Bank“ vorzunehmen. Zu diesem Zweck müssen Sie nur einen sogenannten Kontowechsels-Service in Anspruch nehmen und auf einem Formular unterschreiben, dass Sie mit der Auflösung des bisherigen Gemeinschaftskontos einverstanden sind.
Tipp: Wenn Sie ein Gemeinschaftskonto auflösen lassen möchten, gibt es dazu zwei Möglichkeiten. Sie können sich zum einen an die bisherige Bank wenden oder das neue Kreditinstitut damit beauftragen, die Kontoauflösung zu veranlassen. Wichtig ist, dass das Girokonto zum Zeitpunkt der Auflösung möglichst ausgeglichen ist.
4. Fazit
Sowohl beim Gemeinschaftskonto eröffnen als auch beim Auflösen eines Gemeinschaftskontos gibt es einige Punkte zu beachten. Ein Gemeinschaftskonto Vergleich bietet sich in jedem Fall an, entweder vor der Eröffnung oder vor einem bevorstehenden Kontowechsel. So haben Sie die Möglichkeit, anhand verschiedener Konditionen das günstigste Gemeinschaftskonto zu finden.
Bildquellen: shutterstock.com
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