Girokonto entsperren – entweder ganz einfach möglich oder sehr problematisch

8. Mai 2019
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Ein Leben ohne Girokonto ist heute kaum vorstellbar. Nahezu alle Transaktionen wie Überweisungen, Lastschriften oder Bargeldabbuchungen werden mit diesem Zahlungsmittel getätigt. Auch wenn der mobile Zahlungsverkehr immer populärer wird, kann er das Girokonto noch nicht ersetzen. Umso ärgerlicher ist es, wenn Sie nicht mehr auf Ihr Konto zugreifen können, weil es gesperrt wurde. Was im ersten Augenblick überraschend ist, kann sich bei Kontaktaufnahme mit Ihrer Bank leider schnell als nachvollziehbar und sehr problematisch erweisen. In diesem Ratgeber geht es um mögliche Sperrgründe und insbesondere darüber, wie Sie Ihr Girokonto freischalten können.

  • Sperrung aus Sicherheitsgründen wird nach Kontaktaufnahme mit der Bank sofort aufgehoben
  • Kontosperre aufgrund von Pfändung bleibt in der Regel bestehen
  • Entsperrung bei Pfändung mit Hilfe des P-Kontos
  • Alternative: neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen
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Warum kann ein Girokonto gesperrt werden?

Es gibt eine Reihe von Gründen, warum ein Girokonto gesperrt werden kann. Diese können sich je nach Anbieter voneinander unterscheiden. Jedoch handelt es sich im Allgemeinen um folgende Ursachen:

  • allgemeine Sicherheitsgründe
  • Pfändung durch Gläubiger
  • Pfändung bzw. Sperrung durch das Finanzamt

Die Kontosperrung aus allgemeinen Sicherheitsgründen erfolgt durch Ihre Bank bzw. Ihren Finanzdienstleister. Ein typischer Fall liegt dann vor, wenn Sie eine PIN dreimal falsch eigegeben haben. Passiert das beim Versuch Bargeld abzuheben, dann kann nicht nur Ihre Karte eigezogen, sondern auch das entsprechende Girokonto gesperrt werden.

Dabei handelt es sich um eine Sperre, die in der Regel dann vorgenommen wird, wenn Ihr Dienstleister atypische oder verdächtige Kontobewegungen registriert. Die Feststellung solcher Transaktionen erfolgt bei den meisten Banken heute mit einem speziellen automatischen Algorithmus. Dies hat einerseits zur Folge, dass das System meist schnell auf ungewöhnliche Aktivitäten reagiert. Doch andererseits kann ein solcher Algorithmus leider auch auf falsche Signale reagieren. Falls mit Ihrem Girokonto nicht nur eine EC-Karte, sondern auch eine Kreditkarte verbunden ist, dann führen auch manchmal nicht zugelassene Transaktionen mit dieser Kreditkarte zur Sperrung Ihres Bankkontos. Dies kann sogar bei Bargeldabhebungen im Ausland passieren, falls Ihre Kreditkarte dafür nicht zugelassen ist.

Weitere wichtige Gründe für Sperrung Ihres Girokontos sind Pfändungen durch Gläubiger oder durch das Finanzamt. Je nach Situation wird dabei entweder ein bestimmter Teil Ihres Guthabens für weitere Transaktionen gesperrt oder gleich das gesamte Bankkonto.

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Folgen der Sperrung: in der Regel kein Zugriff auf Ihr (gesamtes) Guthaben

Eine Sperrung des Girokontos kann viele Nachteile mit sich bringen und dauerhaft zu einem Problem werden. So zieht ein gesperrtes Bankkonto in der Regel ein sofortiges Verbot für Zugriff auf Ihr Guthaben mit sich. Dies bedeutet, dass Sie weder Bargeldabhebungen an Geldautomaten oder am Schalter durchführen können. Weiterhin sind Sie nicht in der Lage auch sämtliche Transaktionen mit Ihrem Girokonto zu tätigen. Hierzu zählen insbesondere Überweisungen, Lastschriften oder Daueraufträge. Je nach Situation kann dies auch weitere damit verbundene Produkte wie etwa ein Tagesgeldkonto bettreffen. Eine Ausnahme kann beispielsweise bestehen, falls sich die Sperrung nur auf bestimmte Karte wie EC-Karte oder Kreditkarte bezieht. In diesem Fall können Sie am Schalter trotzdem einige Transaktionen durchführen und auf Ihr Bargeld zugreifen. Falls Ihr Konto aufgrund von Pfändung gesperrt wurde, dann können Sie unter Umständen ebenfalls einen gewissen Teil von Ihrem Bargeld abheben.

Eine indirekte Folge der Kontosperrung besteht in der Tatsache, dass sich dadurch Ihre Bonität verschlechtern kann. Dies kann natürlich nur bei langfristigen Kontosperrungen durch Behörden oder Gläubiger passieren. Ist das der Fall, dann werden Wirtschaftsauskunfteien wie beispielsweise Schufa oder infoscore meist einen entsprechenden Eintrag machen. Dies führt dazu, dass Ihr persönlicher Bonitätswert aufgrund eines Negativmerkmals entsprechend sinkt. Eine solche negative Kreditwürdigkeit kann für Sie weitere Nachteile nach sich ziehen. So wird beispielsweise die Beantragung einer Finanzierung bzw. eines Ratenkredits deutlich erschwert. Bedenken Sie dabei, dass bei Girokonto Entsperrung der entsprechende Eintrag nicht automatisch gelöscht wird.

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Sperrung aus Sicherheitsgründen: So können Sie Ihr gesperrtes Bankkonto entsperren

Wenn Ihre Bank außergewöhnliche Aktivitäten, wie beispielsweise plötzliche hohe Bargeldabhebungen am Geldautomaten binnen kürzester Zeit, auf Ihrem Konto feststellt, dann kann sie Ihr Konto sperren. Falls Ihr Girokonto aus solchen oder ähnlichen Sicherheitsgründen gesperrt wurde, dann können Sie es in der Regel auch problemlos wieder entsperren. Handelt es sich bei Ihrer Bank um eine typische Hausbank mit eigenen Filialen, dann sollten Sie sich am besten an einen Mitarbeiter am Schalter wenden. Dort können Sie in der Regel unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises Ihr Konto wieder freischalten lassen.

Bei manchen Hausbanken ist es auch möglich, die Aufhebung der Girokontosperre auch online zu beantragen. Bei Direktbanken, also Banken ohne eigene Filialen, oder sonstigen Finanzdienstleistern können Sie dies auch im Internet durchführen. Dazu melden Sie sich wie gewohnt im Online Banking an, da dieses in der Regel nicht von einer Sperre betroffen sein sollte. Nun sehen Sie, dass sämtliche Operationen mit Ihrem Girokonto gesperrt sind. In der Regel hat Ihre Bank ein entsprechendes Online Formular für Sie zur Verfügung gestellt, mit welchem Sie die Entsperrung in die Wege leiten können. Danach müssen Sie sich mit Ihrem Ausweis, so wie bei einer Neueröffnung, wieder legitimieren. Der zuständige Mitarbeiter vergleicht dann die Daten zu Ihrer Bankverbindung mit denen auf Ihrem Dokument. Eine solche Legitimation kann entweder auch im Internet per Videochat oder beispielsweise in einer Postfiliale durchgeführt werden. Nach einer erfolgreichen Identifizierung steht der Girokonto Entsperrung nichts mehr im Wege.

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Sperrung aufgrund von Pfändung durch Gläubiger

Wurde Ihr Konto dagegen aufgrund von Pfändung gesperrt, dann kann sich die Entsperrung deutlich komplizierter gestalten. Bei einer solchen Pfändung handelt es sich um eine Zwangsvollstreckung, welche per gerichtlichen Vollstreckungstitel erfolgt. Mit diesem Beschluss informiert das Gericht Ihre Bank darüber, dass Sie Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind. Den Vollstreckungstitel kann in der Regel jeder Gläubiger beantragen, der es dem Gericht gegenüber nachweisen kann, dass Sie offene Forderungen ihm gegenüber nicht beglichen haben. Eine solche Maßnahme folgt typischerweise nach mehreren Mahnungen. Falls Sie aber auf solche Mahnungen nicht reagieren, dann hat der Gläubiger bereits rechtlich gesehen alle notwendigen Schritte unternommen und kann nun eine Zwangsvollstreckung erwirken.

Je nach einer Bank kann es aber sein, dass Sie einige Wochen im Voraus über diesen Schritt informiert werden, damit Sie notwendige Maßnahmen ergreifen können. So ist es beispielsweise möglich, ein sogenanntes Pfändungsschutz-Konto einzurichten und eine Sperrung zu umgehen. Machen Sie das nicht, dann ist Ihre Bank gesetzlich dazu verpflichtet Ihr Konto bzw. das verfügbare Guthaben für den Zugriff zu sperren. Nur, wenn Sie die Schuld komplett begleichen können, wird Ihr Konto wieder entsperrt. Somit ergeben Sie für weitere Vorgehensweise folgende Möglichkeiten:

  • falls Ihr Guthaben auf dem Bankkonto dazu ausreicht, um die Schuld zu begleichen, dann wird dieser Betrag sofort auf das Konto des Gläubigers überwiesen und die Bank wird Ihr Girokonto entsperren.
  • reicht das Guthaben nicht aus, dann kann das Konto so lange gesperrt bleiben, bis die Begleichung der Schuld durch entsprechende Geldeingänge vollzogen ist.
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Sperrung durch das Finanzamt

Wie Sie bereits im obigen Abschnitt erfahren haben, kann die Tatsache, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, zu einer Pfändung führen. Ähnlich verhält es sich, wenn Sie Schulden gegenüber dem Finanzamt, wie beispielsweise offene Steuernachzahlungen aus dem Steuerbescheid oder nicht gezahlte Kfz-Steuer, besitzen. Hier tritt rechtlich gesehen allerdings eine etwas andere Situation auf. Denn während ein Gläubiger unbedingt einen gerichtlichen Vollstreckungstitel benötigt, um eine Sperrung des Kontos bei der Bank durchzusetzen, ist das beim Finanzamt bzw. anderen Behörden nicht der Fall. Für die Pfändung Ihres Kontos hat das Finanzamt kraft Gesetzes einen eigenen Vollstreckungstitel, der auch ohne Beteiligung eines zuständigen Gerichts und sofort nach Erlassung seine Gültigkeit hat.

Doch auch in diesem Fall erhalten Sie zunächst mehrere Mahnungen von der Finanzbehörde. Es ist daher zu empfehlen, dass Sie sofort reagieren. Die Vorgehensweise vom Finanzamt wird in der Regel nach folgendem Schema ablaufen. Typischerweise haben Sie bei der ersten Mahnung eine 7-tägige Frist, um den Zahlungsrückstand zu begleichen. Passiert das nicht, dann erhalten Sie eine erneute Mahnung bzw. eine Vollstreckungsankündigung. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie wieder eine einwöchige Frist, um notwendige Schritte zu unternehmen. Danach beschäftigt sich eine spezielle Vollstreckungsstelle mit deinem Anliegen.

Es ist empfehlenswert sich mit dieser Abteilung in Verbindung zu setzen. Denn nachdem die letzte Frist verstrichen ist, kann das Finanzamt sofort den fälligen Betrag von deinem Konto einziehen. Hier ergeben sich wieder die gleichen Möglichkeiten, wie Sie bereits bei normaler Kontopfändung geschildert wurden.

P-Konto einrichten und gepfändetes Konto entsperren

Seit 01.07.2017 kann jeder Kontoinhaber seine bestehende bzw. neue Bankverbindung als Pfändungsschutzkonto oder P-Konto führen. Dabei handelt es sich um ein gewöhnliches Girokonto mit gleichen Eigenschaften. Eine wichtige Ausnahme bietet der sogenannte Schutz vor Kontopfändung. Hier wird ein Betrag von 1.133,80 Euro pro Kalendermonat vor Pfändung durch private Gläubiger oder Behörden geschützt und kann daher nicht zur Begleichung von Schulden verwendet werden. Wenn das Guthaben allerdings den Freibetrag überschreitet, dann kann die Differenz direkt auf das Konto des Gläubigers überwiesen werden. Beachten Sie dabei auch, dass auch der Freibetrag auf dem P-Konto nicht über mehrere Monate hinweg angespart werden kann. In einigen Fällen gibt es jedoch Ausnahmen, beispielsweise, wenn Sie beispielsweise Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder sonstige Sozialleistungen wie Kinder- bzw. Elterngeld erhalten.

Bei einem Pfändungsschutzkonto sollte es sich um eine vorbeugende Maßnahme. Es ist zu empfehlen, ein P-Konto bereits bei drohender Pfändung anzulegen. Falls Sie nur ein Konto besitzen, dann ist Ihre Bank im Rahmen eines sogenannten Umwandlungsanspruchs dazu verpflichtet, ihr bestehendes Konto als ein P-Konto zu führen. Auch wenn Ihr Konto bereits gesperrt wurde, können Sie es noch entsperren, falls Sie rechtzeitig genug die Umwandlung beantragen. Dazu haben Sie vier Wochen Zeit. Ändern Sie in dieser Zeit den Status Ihres Bankkontos, dann gilt der gesetzliche Freibetrag auch rückwirkend ab der Zustellung des Pfändungsbescheids und Sie können Ihr Girokonto entsperren.

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Alternative zur Kontoentsperrung: neues Konto eröffnen?

Eine andere Möglichkeit, das Problem zu lösen, bietet Ihnen die Kombination aus der Eröffnung eines neuen Girokontos bei einer anderen Bank und der Umstellung der Geldeingänge auf neue Bankverbindung. Diese Option ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie die entsprechende gesetzliche Frist zur Einrichtung eines P-Kontos verpasst haben und nun nicht mehr auf Ihr gepfändetes Guthaben zurückgreifen können. Außerdem ist es bei manchen Banken nicht ohne weiteres möglich, ein Konto problemlos zu entsperren. Manchmal muss sogar ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. In einigen Fällen kann das Konto sogar nicht nur gesperrt, sondern auch komplett geschlossen werden.

Ein weiterer Vorteil bei der Eröffnung eines neuen Kontos liegt in der Tatsache, dass Sie auf diese Art und Weise die Möglichkeit haben, sofort wieder wichtige Transaktionen mit ihrem Konto durchzuführen, wie Bargeld abheben, Überweisungen tätigen oder bargeldlos bezahlen. So können Sie es auch nach kurzer Zeit wieder sicherstellen, dass die wichtigen Überweisungen an Vermieter, Strom- und Internetanbieter oder andere Dienstleister durchgeführt werden. Auch Ihre Geldeingänge wie Einkommenseingänge oder Sozialleistungen wieder von der entsprechenden Stelle ausgezahlt werden.

In der Regel erfahren die Gläubiger nicht sofort von Ihrer neuen Bankverbindung und so haben Sie Zeit, um sich um Ihre Schulden zu kümmern. Um jedoch sicher zu gehen, dass die Gläubiger nicht das Guthaben auf dem neuen Konto pfänden, wäre es sinnvoll dieses Konto als P-Konto zu führen.

Fazit: Girokonto entsperren – Vorgehensweise in Abhängigkeit vom jeweiligen Grund

Ein Girokonto bei einer Bank kann aus unterschiedlichen Gründen gesperrt werden. Je nach der zugrundeliegenden Ursache ist es entweder problemlos möglich, kompliziert oder nicht mehr möglich das Konto wieder zu entsperren. So sind Sie bei einer Sperrung aufgrund von allgemeinen Sicherheitsgründen in der Regel schnell wieder in der Lage, Ihre Bankverbindung wieder freizuschalten. Wenn Sie beispielsweise Ihre PIN falsch eingegeben haben oder Ihr Konto lediglich aufgrund von verdächtigen Aktivitäten gesperrt wurde, dann reicht meist eine Kontaktaufnahme mit einem Mitarbeiter Ihres Finanzdienstleister aus, um dieses Problem zu beseitigen.

Ganz anders verhält es sich, wenn eine Sperre aufgrund einer Pfändung durch private Gläubiger oder Behörden vorliegt. Dabei handelt es sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, welche Ihre Bank aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen durchführen muss. Denn der entsprechende Gläubiger hat entweder einen gerichtlichen Vollstreckungstitel vorgelegt oder, falls es sich um eine Behörde handelt, kraft Gesetzes die Möglichkeit Ihr Guthaben zu pfänden. Die weitere Vorgehensweise ist von der jeweiligen Situation abhängig. Falls die Pfändung erst vor kurzem eingeleitet wurde, dann können Sie Ihre bestehende Bankverbindung in ein P-Konto umwandeln und Ihr Bankkonto entsperren. Haben Sie die entsprechende vierwöchige Frist verpasst, dann wird bei der Umwandlung zwar der Status Ihres Kontos geändert, jedoch wird Ihr Guthaben in Höhe der Schuld an den Gläubiger überwiesen. Hier ist es unter Umständen sinnvoll, gleich ein neues Konto zu eröffnen, damit Sie wieder Überweisungen tätigen und über Ihre Geldeingänge verfügen können.

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