Bestes Girokonto für Paare: Vor- und Nachteile eines Partnerkontos

8. Mai 2019
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Die gemeinsame Haushaltführung hat Ausgaben wie Strom und Miete zur Folge, die beide Partner betreffen und vermutlich vom Paar zu tragen sein. Meist besitzen beide Partner ein Einzelkonto. Bei längerer Partnerschaft wird häufig das Motto “Mein Geld ist auch dein Geld“ praktiziert. Das gemeinsame Konto sorgt für mehr Übersicht bei den gemeinschaftlichen Ausgaben. Hinsichtlich der Haftung  und der Steuer gibt es einiges zu beachten. Bei den meisten Banken gehört das Gemeinschaftskonto bzw. Girokonto für zwei Personen zum Angebot. Bei einigen Direktbanken und Filialbanken sind Partnerkonten kostenlos. Die Partner können bestehende Einzelkonten weiter führen und zusätzlich ein kostenloses Gemeinschaftskonto eröffnen. In unserem Ratgeber informieren wir Sie darüber, welches Partnerkonto als Bestes Girokonto für Paare gilt und was bei der Führung eines Gemeinschaftskontos zu beachten ist.

  • Gemeinschaftskonto mit Vorzügen für den täglichen Zahlungsverkehr
  • Girokonto für zwei Personen kostenlos mit Kreditkarte erhältlich
  • Oder-Konto als gängigste Form des Gemeinschaftskontos
  • Steuerliche Besonderheiten bei höheren Einzahlungen
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Bestes Girokonto für Paare als Gemeinschaftskonto oder Partnerkonto

Umfragen des IfD Allensbach zu Folge haben hierzulande rund 60 Prozent aller Partnerschaften (verheiratete Paare  und Partner in längerer Beziehung) ein gemeinsames Konto. Bei älteren Paaren ist der Anteil mit Gemeinschaftskonto höher. Rund die Hälfte aller Paare unter 30 Jahre ist nicht im Besitz eines Gemeinschaftskontos. In zahlreichen Partnerschaften wird ein gemeinsames Konto neben weiteren Einzelkonten geführt. Es gibt außerdem Paare, die alle Bankgeschäfte über ein bestehendes Girokonto abwickeln. Dazu stellen sie ihrem Partner eine Verfügungsvollmacht aus. Neben Paaren (verheiratet oder unverheiratet) können Partnerkonten von sonstigen Gemeinschaften wie Vereine, Wohngemeinschaften oder Geschäftspartner eröffnet werden. Alle verfolgen das Ziel, die Finanzen gemeinsam zu verwalten. Für eine Kontoeröffnung sind zwei volljährige unterschriftberechtigte Personen notwendig.

Sind beim Girokontomodell eines Geldinstituts Kontogebühren vorgesehen, fallen die beim gemeinsamen Konto einmal an. Im Gegensatz zu zwei Einzelkonten würden sich Gebühren reduzieren. Ganz abgesehen vom aktuellen Überblick über die finanzielle Lage und das Bankgeschehen insgesamt.

Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Das Girokonto für Paare wird von den Banken nicht unter der Bezeichnung angeboten. Das Girokonto für zwei Personen ist als Partnerkonto oder Gemeinschaftskonto erhältlich. Ein Hauptmerkmal dieses Bankkontos ist, dass das Konto von zwei gleichberechtigten Personen eröffnet und geführt wird.

Beim Gemeinschaftskonto besitzen zwei Kontoinhaber eine Verfügungsberechtigung und nach Erteilung entsprechender Vollmachten weitere Berechtigte. Im Gegensatz dazu ist bei einem Einzelkonto nur ein Kontoinhaber verfügungsberechtigt, wobei bei Bevollmächtigung Kontoverfügungen durch weitere Personen möglich sind.

Die im Vertrag zum Girokonto aufgeführten Personen haben gleiche Rechte und Pflichten, was die Kontoführung und Haftung gegenüber der Bank anbelangt.

Jeder kann Verfügungen nach seiner Wahl treffen und über das gesamte Kontoguthaben verfügen. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Kontoinhaber Gesamtgläubiger bzw. Gesamtschuldner. Bei einem in Anspruch genommenen Dispo wird jeder einzelne Kontoinhaber gesamtschuldnerisch gegenüber der Bank in die Haftung genommen.

Beim Gemeinschaftskonto haben Inhaber die Wahl zwischen Und-Konto und Oder-Konto. Beim Oder-Konto gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Verfügungsberechtigung. Von Banken wird diese Kontoart regelmäßig bei der Kontoeröffnung vorgesehen.

In unserem Girokonto Vergleich sind nur Banken aufgeführt, bei denen ein Gemeinschaftskonto für zwei Kontoinhaber eröffnet werden kann. Ein Bankkonto für mehr als zwei Personen wird nicht angeboten. Für die Kunden ist das wegen der gemeinschaftlichen Haftung sicherlich sinnvoll. Je mehr Kontoinhaber es gibt, desto risikoreicher dürfte sich die Kontoführung erweisen. Für zusätzliche Risiken können eventuell erteilte Kontovollmachten für dritte Sorgen.

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Was sind übliche Leistungen beim Gemeinschaftskonto?

Die Leistungen beim Gemeinschaftskonto entsprechen denen eines Einzelkontos. Kontoinhaber erhalten Zugang zum Konto via Online-Banking und Mobile Banking. Zahlungen lassen sich über eine Maestro-Karte / Girocard oder Kreditkarte erledigen. Üblich ist, dass jeder Kontoinhaber eine eigene Girocard erhält. Das gilt auch für beim Konto inklusive Kreditkarten. Bei den Kosten für ein Gemeinschaftskonto gibt es im Vergleich mit dem Einzelkonto keine Unterschiede. Wenn die Bank ein kostenloses Girokonto anbietet, dann erstreckt sich die Kostenfreiheit auf Einzel- und Gemeinschaftskonto.

Bei Einzelkonten mit Kreditkarte ist es häufig möglich, eine Partnerkarte als Bankkarte  oder Kreditkarte zu beantragen. Erhältlich ist diese oftmals gegen eine Gebühr. Der Kontoinhaber allein haftet in diesem Fall für die mit der Partnerkarte getätigten Umsätze.

Sind beim Girokontomodell eines Geldinstituts Kontogebühren vorgesehen, fallen die beim gemeinsamen Konto einmal an. Im Gegensatz zu zwei Einzelkonten würden sich Gebühren reduzieren. Ganz abgesehen vom aktuellen Überblick über die finanzielle Lage und das Bankgeschehen insgesamt.

Als Bestes Girokonto für Paare kommt sicherlich nicht allein das Konto infrage, welches eine schnelle Kontoeröffnung ermöglicht. Konditionen und Leistungen müssen stimmen. Häufig gibt es die gleichen Kontoleistungen zu unterschiedlichen Preisen. Während einige Banken für die Kontoführung des Girokontos monatliche Gebühren berechnen, gibt es bei anderen Anbietern Girokonto und Kreditkarte komplett kostenlos – beim Gemeinschaftskonto dann für beide Inhaber.

Da die Leistungen, im Wesentlichen denen eines gebührenpflichtigen Girokontos entsprechen, bietet sich ein Gratiskonto für die gemeinschaftliche Kontoführung geradezu an.

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Wer kann ein gemeinsames Girokonto eröffnen?

Jede Bank mit einem Girokontoangebot bietet neben dem Girokonto für Einzelpersonen das Gemeinschaftskonto bzw. Partnerkonto an. Kann das Einzelkonto online eröffnet werden, trifft das auch das Girokonto für zwei Personen zu.

Grundsätzlich kann jeder ein Gemeinschaftskonto eröffnen, der für ein Girokonto bei einer Bank als Berechtigter infrage kommt. Verheiratete und Paare, die in längerer Beziehung leben, entscheiden sich für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos. Dieses Konto übernimmt die Funktion des klassischen Haushaltskontos, über das die Kosten des gemeinsamen Haushalts abgedeckt sind. Das Gemeinschaftskonto bietet eine optimale Lösung für regelmäßig anfallende Zahlungen für die Miete, Strom und Internetprovider. Die Alternative wäre, dass jeder Partner bestimmte wiederkehrende Abrechnungen übernimmt und über ein Einzelkonto einziehen lässt.

Eine wichtige Voraussetzung für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos ist, dass beide Antragsteller den gleichen Erstwohnsitz haben. Ein gemeinsamer Erstwohnsitz ist ein deutliches Zeichen für ein partnerschaftliches Zusammenleben und für die Notwendigkeit eines gemeinschaftlich geführten Kontos.

Voraussetzungen für die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos:

  • Künftige Kontoinhaber sind volljährig
  • Beide Antragsteller mit gleichem Erstwohnsitz
  • Keine negativen SCHUFA-Einträge vorhanden

Keine Voraussetzung ist, dass einer der beiden künftigen Kontoinhaber bereits Kunde der kontoführenden ist. Ein bereits vorhandenes Einzelkonto kann auf Antrag hin in ein Gemeinschaftskonto umgewandelt werden.

Wenn einer der Partner, eine negative SCHUFA besitzt, kann das reguläre Girokonto verwehrt werden. Die Alternative wäre in diesem Fall ein Basiskonto bzw. Guthabenkonto, welches allerdings nicht kostenlos geführt werden kann.

Die Bank verlangt von Inhabern des Gemeinschaftskontos nicht, dass sie miteinander verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Auf den gemeinschaftlichen Erstwohnsitz werden Banken in der Regel bestehen.

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Gemeinschaftskonto: Unterschiede beim Oder- und Und-Konto

Ein Gemeinschaftskonto gibt es in zwei Formen als Oder- und Und-Konto. Bei der Eröffnung eines Partnerkontos ist das Oder-Konto als Kontoart voreingestellt. Der einzelne Kontoinhaber kann nach Belieben über Kontoguthaben und eingeräumte Kreditlinien verfügen. Durch Weisung der Kontoeigentümer kann das Gemeinschaftskonto als Und-Konto geführt werden. Für Kontoinhaber bedeutet dass, dass sie gemeinschaftlich über das Konto verfügen können.

Was sind die Vor- und Nachteile beim Oder-Konto?

Für die Handhabung im Alltag erweist sich ein Oder-Konto sehr praktisch. Jeder Kontoinhaber kann auf das Konto zugreifen, Überweisungen erledigen oder Geld abheben. Auch ein Zugriff auf den eingeräumten Dispokredit ist unabhängig vom anderen gestattet. Gemeinschaftliches Handeln ist dann gefordert, wenn das Konto gekündigt oder geändert werden soll. Auch die Erteilung von Vollmachten ist nur gemeinsam erlaubt und bedarf eines Einverständnisses von allen Kontoinhabern. Die Vollmacht erlischt, sobald sie von einem der Kontoinhaber widerrufen wird. Nach dem Tod eines der Inhaber, verbleiben Rechte  und Pflichten beim überlebenden Kontoinhaber. Er kann das Konto auflösen oder auf ein Einzelkonto umschreiben.

Wann ist das Und-Konto sinnvoll?

Das Und-Konto erlaubt keine Einzelverfügungen, sondern verlangt ein gemeinschaftliches Einverständnis. Für jede einzelne Transaktion, die dieses Konto betrifft, müssen alle gemeinsam ihr Einverständnis bestätigen. Scheckausstellungen und Zahlkarten fallen nicht unter gemeinschaftliches Handeln. Sollten diese genutzt werden wollen, wäre das über eine gegenseitige Bevollmächtigung möglich. Der Vorteil ist sicherlich, dass keine Transaktionen ohne Kenntnis und Zustimmung des Partners erfolgen können.

Außerdem sind Pfändungen bei einem Und-Konto nicht so einfach. Dazu müsste gegen jeden Kontoinhaber ein vollstreckbarer Titel vorliegen. Ein vom Pfändungsbeschluss betroffener Kontoinhaber verliert die Unterschriftserlaubnis, was zum Ausführen der Transaktionen notwendig ist.

In Partnerschaften kommt das Und-Konto wegen des vorausgesetzten Vertrauensverhältnisses kaum zur Anwendung. In den meisten Fällen betrifft das Erbengemeinschaften oder die Vermögensverwaltung beispielsweise nach einer Trennung der Partner.

Bei einem Oder-Konto besteht die Gefahr, dass sich Kontoinhaber gegenseitig ohne Wissen des anderen aus dem Konto entfernen können. Bei einem Und-Konto gibt dieses Problem nicht. Ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen lassen sich eigene Interessen nicht durchsetzen.

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Welche Risiken bestehen beim Gemeinschaftskonto?

Wird im Zusammenhang mit dem Partnerkonto ein Dispokredit und Kreditkartenkredit beantragt, müssen beide Kontoinhaber unterschreiben. Kündigt die Bank das gemeinschaftliche Girokonto mit einem Kontostand in den roten Zahlen, wird sich die Bank an beide Kontoinhaber zum Ausgleichen der Schuld halten.

Einen Kredit kann grundsätzlich jeder Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos eigenständig ohne Mitwirkung des Partners aufnehmen. Möglich ist das meist nur, wenn sich finanziellen Mittel nicht allein auf die Geldeingänge des Partnerkontos beschränken. Anderenfalls wird die Bank auf eine zweite Unterschrift bestehen.

Durch die Gemeinschaftshaftung gerät das eigene Guthaben in Gefahr, wenn gegen einen der Kontoinhaber ein Kontopfändungsbeschluss oder andere vollstreckbare Titel vorliegen.  Im Gegensatz zum Einzelkonto gibt es keine Möglichkeit, ein Partnerkonto in Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.

Vollstreckbare Titel, die gegen bevollmächtigte Personen ergehen, haben mit der gemeinschaftlichen Haftung der Kontoinhaber nichts zu tun. Das grundsätzliche Risiko für die Kontoinhaber ist, dass privates Geld aufgrund der Verfügungen durch einen der Inhaber verschwinden kann.

Unter Umständen ist die Nutzung eines Gemeinschaftskonto durch drei oder mehr Personen sinnvoll oder notwendig. Das kann beispielsweise bei älteren möglicherweise pflegebedürftigen Paaren der Fall sein. Enge Verwandte  oder Familienmitglieder kümmern sich dann gemeinsam um die Finanzen.

Gerichte können gleichfalls eine Betreuung anordnen, sodass amtlich bestellte Betreuer eine Kontovollmacht erhalten und verfügungsberechtigt sind. Im Gegensatz zur privat bevollmächtigten Person müssen von Amts wegen Bevollmächtigte einen Nachweis über die Ausgaben führen.

Bei größeren Einzahlungen durch einen Kontoinhaber können steuerrechtliche Nachteile entstehen. Für das zustande von Einzahlungen auf ein gemeinsames Konto kommen u.a. Verkaufserlösen, Abfindungen, Bonuszahlungen oder Erbschaften infrage. Sind diese Zahlungen auf ein Gemeinschaftskonto nur einer Person zuzurechnen, kann die Steuerbehörde höhere Zahlungseingänge als Schenkung an den Partner behandeln. Bei Überschreiten der Freibeträge käme auf die Erbschaftssteuern eine fällige Schenkungsteuer obendrauf.

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Girokonto für Paare: Umwandlung in Einzelkonto

Ein gemeinsames Konto als Oder-Konto zu führen, stellt einen großen gegenseitigen Vertrauensbeweis dar. Wird das  Vertrauen enttäuscht, gibt es eine Notbremse. Jeder Kontoinhaber hat das Recht, die Einzelverfügungsbefugnis seines Kontopartners zu widerrufen. Ab diesem Zeitpunkt wird über das Konto gemeinsam verfügt. Dieser Schritt kann unter Umständen zu spät sein.

Viele Paare besitzen eigene Girokonten und eröffnen wegen einer gemeinsamen Haushaltsführung und wegen der einfacheren Handhabung regelmäßig wiederkehrender Ausgaben ein extra Konto als Gemeinschaftskonto.

Ein Girokonto lässt sich bei der in eine Gemeinschaftskonto überführen und umgekehrt. Die Auflösung bzw. Kündigung eines Gemeinschaftskontos ist jederzeit mit dem Einverständnis der Kontoinhaber möglich.

Bei der Umwandlung in ein Einzelkonto wird einer der bisherigen Kontoinhaber zum alleinigen Inhaber des Girokontos. Entsprechende Vordrucke für diese Umwandlung lassen sich online oder in der Bankfiliale anfordern.

Die Auflösung eines Gemeinschaftskontos setzt die Zustimmung der beteiligten Kontoinhaber voraus. Aus einem Oder-Konto wird nach dem Widerruf einer Einzelverfügungsbefugnis ein Und-Konto. Eine Zustimmung des anderen ist nicht gefordert. Soll das Und-Konto aufgelöst werden, müssen alle Kontoinhaber ihre Zustimmung geben.

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Fazit: Bestes Girokonto für Paare gibt es mit Kreditkarte gebührenfrei

Eigentlich fast alles, was als Kriterium beim besten Girokonto für Einzelpersonen von Bedeutung ist, gilt für das beste Girokonto für Paare in gleicher Weise. Der wesentliche Unterschied zwischen Einzelkonto und Gemeinschaftskonto betrifft die Anzahl der verfügungsberechtigten Kontoinhaber. Leistungen und Preise gleichen sich weitgehend. Kontokarten und eventuelle Kreditkarten gibt es in doppelter Ausfertigung. Hinsichtlich der Kontoführung müssen sich Inhaber zwischen Oder-Konto und Und-Konto entscheiden. Das Oder-Konto wird am häufigsten von Paaren gewählt, weil ein jeder Kontoinhaber unabhängig voneinander verfügungsberechtigt ist. Das vereinfacht den Alltag im Vergleich zum Und-Konto erheblich.

Im Idealfall ist die Führung des Gemeinschaftskontos kostenlos und die Kreditkarte ist gratis inklusive. Mit der Bankkarte (Maestro-Karte / Girocard) gibt es Bargeld am Automaten im Inland kostenfrei. Die Kreditkarte ermöglicht Geldabhebungen im Ausland ohne Gebühren. Einen bequemen Kontozugriff ermöglicht Online Banking oder Mobile Banking, um das gesamte Bankgeschehen stets im Überblick zu behalten. Jederzeit können online Transaktionen vorgenommen werden. Mehr brauchen Verheirate und zusammen lebende Paare bzw. Kontoinhaber nicht!

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