Gemeinsames Konto eröffnen – in wenigen Schritten zum Konto

29. September 2020
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Beim von den Banken angebotenen Girokonto haben Kunden grundsätzlich die Möglichkeit, sich zwischen einem Einzel- sowie einem Gemeinschaftskonto zu entscheiden. Die trifft zum Beispiel auf unsere DAB-Bank Girokonto Erfahrungen und auf viele andere Anbieter zu. Um ein gemeinsames Konto zu eröffnen, wie es beispielsweise von vielen Ehepartnern gehandhabt wird, sind in der Regel nur wenige Schritte erforderlich. Allerdings gilt es im Vorhinein, auf einige Punkte zu beachten.

Details zum gemeinsamen Konto im Überblick

  • gemeinsames Konto wird oft von Ehepartnern eröffnet
  • juristische Personen wie Vereine nutzen ebenfalls häufig das gemeinsame Konto
  • Unterschied zwischen einem ODER- sowie einem UND-Konto
  • spezielle Vereinbarung zur Verfügungsberechtigung möglich
  • Gleichberechtigung sämtlicher Kontoinhaber

 

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1. Das gemeinsame Konto und seine wesentlichen Eigenschaften

erfahrungen_schreibenNahezu alle Kreditinstitute bieten das Girokonto heutzutage in zwei Varianten an, nämlich einerseits in Form des Einzelkontos und zum anderen als Gemeinschaftskonto. Bei einem Einzelkonto ist es so, dass es dort lediglich einen Kontoinhaber gibt. Möchten zwei oder mehr Personen bzw. eine juristische Person hingegen ein gemeinsames Konto eröffnen, so setzt die stets voraus, dass es mindestens zwei Kontoinhaber gibt. Im Privatkundenbereich kommt das gemeinsame Konto in den weitaus meisten Fällen dann zum Tragen, wenn Eheleute als Kontoinhaber auftreten. Aber auch bei Vereinen oder andere juristische Person ist es durchaus üblich, dass die Gesellschaft ein gemeinsames Konto mit mehreren Kontoinhabern eröffnen lässt. Hier ist auch das Girokonto für Selbstständige zu nennen, wenn das Geschäft von mehreren Personen betrieben wird.

Gemeinsames Konto eröffnen für Ehepaare sinnvoll

In der Übersicht sind es insbesondere die folgenden natürlichen und juristischen Personen sowie Kundengruppen, für die eine Eröffnung eines gemeinsamen Kontos in der Praxis infrage kommt:

  • Eheleute
  • Vereine
  • Gesellschaften und andere juristische Personen
  • Erbengemeinschaften
  • zeitlich befristete Gemeinschaften, beispielsweise BGB-Gesellschaften

Ob ein Gemeinschaftskonto notwendig ist oder nicht, kann letztendlich nur der Kontoinhaber selbst entscheiden. Grundsätzlich gibt es natürlich auch die Alternative, sich für ein Einzelkonto zu entscheiden und dann einige Personen eine Verfügungsberechtigung einzuräumen. In dem Zusammenhang sollten Sie jedoch beachten, dass eine derartige Verfügungsberechtigung nicht mit solchen Rechten verbunden ist, wie es beim Kontoinhaber der Fall wäre. Sollen also sämtliche Personen, die über das Girokonto verfügen können, gleichberechtigt sein, so ist es durchaus empfehlenswert, dass Sie sich für ein gemeinsames Konto entscheiden. Dies kann beispielsweise bei einem Girokonto mit Dispo wichtig sein, da dann zu beachten ist, dass jeder Kontoinhaber unabhängig den Dispo beantragen, verfügen oder auch löschen lassen kann.

Das gemeinsame Konto ist vor allem für Ehepartner und für einige juristische Personen bestens geeignet. Insbesondere dann, wenn mehrere Kontoinhaber gleichberechtigt handeln können sollen, ist das Gemeinschaftskonto empfehlenswert.

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2. Zusammenlegen von zwei Konten bei Eheleuten

VergleichEin häufiger Anlass, zu dem zwei Personen ein gemeinsames Konto eröffnen, ist das erste gemeinsame Zusammenleben oder die Hochzeit. In vielen Fällen ist es zuvor so, dass jede der zwei betroffenen Parteien ein eigenes Konto hatte. Spätestens dann, wenn ein gemeinsamer Haushalt vorhanden ist, bietet es sich in der Praxis an, ein gemeinsames Konto zu eröffnen.

Dies hat einige Vorteile gegenüber zwei Einzelkonten, wie zum Beispiel:

  • nur einmal Kontoführungsgebühren zahlen
  • alle Buchungen übersichtlich auf einem Konto geordnet
  • gemeinsame Zugriffsmöglichkeiten auf das Konto
  • Ein- und Auszahlungen bündeln

Bevor Sie sich allerdings entscheiden, ein gemeinsames Konto zu eröffnen, sollten Sie noch ein rechtliches Detail klären. Dies besteht insbesondere darin, ob alle zukünftigen Verfügungen über das gemeinsame Girokonto unabhängig vom einzelnen Kontoinhaber erfolgen sollen oder ob jede Entscheidung gemeinsam getroffen werden muss. Dazu gehört dann unter anderem auch die Entscheidung, ob jeder Kontoinhaber eine Kreditkarte nutzen darf, denn diese beinhaltet eine voneinander unabhängige Verfügungsgewalt.

Auch Kreditkarten sind bei Gemeinschaftskonten möglich

Das Gemeinschaftskonto wird oftmals genutzt, um bisher zwei einzelne Konten von Eheleuten zusammenzufügen. Dabei gibt es einige Vorteile, wie zum Beispiel die Kostenersparnis oder die bessere Übersicht über die Buchungen.

Zwei Formen des gemeinsamen Kontos: ODER- bzw. UND-Konto

vorlage_musterIn den weitaus meisten Fällen handelt sich bei einem Gemeinschaftskonto, welches privat genutzt wird, um ein sogenanntes ODER-Konto. Die wesentliche Eigenschaft besteht bei dieser Kontovariante darin, dass alle Kontoinhaber Entscheidungen zum Konto unabhängig voneinander treffen können. Möchte also der eine Kontoinhaber beispielsweise auf dem gemeinsamen Konto einen Dispokredit eingeräumt bekommen, so kann er dies alleine bei der Bank beantragen. Das Kreditinstitut ist dann auch nicht dazu verpflichtet, die weiteren Kontoinhaber zu fragen, ob sie mit dem Dispositionskredit einverstanden sind. Wer hingegen möchte, dass wichtige Entscheidungen zum Konto nur gemeinsam von allen Kontoinhabern getroffen werden, der muss sich für ein UND-Konto entscheiden.

Beim UND-Konto besteht die Regelung darin, dass alle Entscheidungen nur dann gegenüber der Bank gültig werden, wenn sie von sämtlichen Kontoinhabern gemeinsam getroffen werden. Dies bezieht sich allerdings dann nicht nur auf grundlegende Änderungen zum Girokonto, wie zum Beispiel dem Einräumen eines Dispositionskredites. Stattdessen müssen auch sämtliche noch so geringe Verfügungen, beispielsweise in Form eines Überweisungsauftrags, von sämtlichen Kontoinhabern genehmigt werden. Diese Tatsache führt dazu, dass die Handhabung eines UND-Kontos in der Praxis relativ umständlich ist.

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Daher sind es insbesondere die folgenden Situationen, in denen ein und Konto eine sinnvolle Variante darstellen kann:

  • Erbengemeinschaftskonto
  • gleichberechtigte Verfügungsberechtigung erwünscht
  • BGB-Gesellschaften

Bevor Sie sich für ein gemeinsames Konto entscheiden, sollten Sie festlegen, ob es sich um ein ODER- bzw. um ein UND-Konto handeln soll. Achten Sie dabei bitte darauf, dass beim ODER-Konto sämtliche Entscheidungen vom einzelnen Kontoinhaber getroffen werden können, was die Handhabung der Praxis deutlich vereinfacht.

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3. Ein gemeinsames Konto eröffnen – diese Schritte sind zu absolvieren

Wenn Sie sich letztendlich dafür entschieden haben, ein gemeinsames Konto bei der Bank zu eröffnen, erfordert dies in aller Regel nur wenige Schritte. In der Übersicht ist Folgendes zu tun, damit ein gemeinsames Konto eröffnet werden kann:

  1. Vergleiche zwischen den Girokonten durchführen und bestes Konto wählen
  2. Antrag zur Kontoeröffnung entweder online oder in einer Bankfiliale stellen
  3. Kontomodell bzw. Gebührenmodell auswählen
  4. eventuelle Leistungen des Girokontos wählen, beispielsweise enthaltene Kreditkarte
  5. persönliche Angaben machen
  6. Legitimieren: Entweder Vorlage Ausweis in der Bank oder Postident-Verfahren
  7. Kontoeröffnungsunterlagen unterschreiben
  8. auf Zusendung der Zugangsdaten fürs Online-Banking warten

Kontoführungsgebühren sparen beim gemeinsamen Konto

ChecklisteWie Sie der folgenden Auflistung entnehmen können, sind es nur wenige Schritte, die auf dem Weg zum gemeinsamen Konto eröffnen zu absolvieren sind. Sie können den Vorgang noch beschleunigen, indem Sie alle wichtigen Unterlagen bereithalten, welche die Bank zur Eröffnung des gemeinsamen Kontos benötigt. Dazu gehört übrigens auch, dass bei der Antragstellung in der Filiale alle vorgesehenen Kontoinhaber zugegen sind.

Ansonsten sind es insbesondere bei der Online-Kontoeröffnung die folgenden Unterlagen, die Sie bereithalten sollten:

  • Nachweis über regelmäßiges Einkommen (Gehaltsbescheinigung)
  • eventuelle Vermögensaufstellung
  • SCHUFA-Auskunft (wird von der Bank angefordert)
  • bei Selbstständigen: Bilanz, G+V oder Einnahmen-Überschussrechnung

 

Ein gemeinsames Konto zu eröffnen erfordert in aller Regel nur wenige Schritte und ist mit einem geringen Zeitaufwand verbunden. Sie müssen dazu lediglich einige Unterlagen bereithalten und sollten zudem wissen, welche Leistungen und Konditionen Sie von dem zukünftig gemeinsamen Girokonto erwarten.

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4. Gemeinsames Konto auflösen bzw. ein gemeinsames Konto trennen

kuendigungIn der Praxis kommt es selbstverständlich nicht nur vor, dass mehrere Kunden ein gemeinsames Konto eröffnen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen soll ein bisher gemeinsames Konto aufgelöst oder in zwei einzelne Konten getrennt werden. Der Vorgang ist dabei im Prinzip nicht weniger einfach, als es beim Eröffnen des gemeinsamen Kontos der Fall ist.

Falls Sie sich dafür entscheiden, ein gemeinsames Konto aufzulösen, gehen Sie in der Praxis am besten wie folgt vor:

  • für ein ausgeglichenes Konto sorgen (Geld einzahlen oder auszahlen)
  • Kontoauflösung bei der Bank beantragen
  • Beachten: Alle Kontoinhaber müssen der Auflösung zustimmen
  • Abschluss-Kontoauszug von der Bank erhalten

Soll das bisherige Gemeinschaftskonto nicht nur aufgelöst werden, sondern ist es angedacht, ein gemeinsames Konto zu trennen, besteht ein weiterer Schritt darin, mindestens ein weiteres Konto zu eröffnen. In diesem Fall kann das vorherige Gemeinschaftskonto zunächst in ein Einzelkonto umgewandelt werden, indem nur noch ein Kontoinhaber übrig bleibt. Lautete das Konto zuvor beispielsweise auf Eheleute, kann der zweite Ehepartner im nächsten Schritt ein zweites Einzelkonto eröffnen.

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Daher ist es beim Trennen eines Gemeinschaftskontos nicht notwendig, dass zwei neue Konten eröffnet werden müssen, sondern das bisherige gemeinsame Konto kann schlichtweg als Einzelkonto weiter existieren.

Ein gemeinsames Konto auflösen ist unkompliziert, erfordert allerdings die Zustimmung sämtlicher Kontoinhaber. Soll ein gemeinsames Konto getrennt werden, muss lediglich für einen der zwei bisherigen Kontoinhaber ein neues Konto eröffnen, während das bisherige Gemeinschaftskonto zukünftig als Einzelkonto weiterbestehen kann.

5. Fazit zum gemeinsamen Konto eröffnen

fazitEin gemeinsames Konto zu eröffnen kann im Privatkundenbereich insbesondere für Eheleute von Vorteil sein. Durch ein gemeinsames Konto können Kontoführungsgebühren gespart werden und sämtliche Zahlungen werden gebündelt. Das Eröffnen als solches ist in wenigen Schritten möglich und dauert in aller Regel sowohl in der Bankfiliale als auch online kaum mehr als 20 Minuten.

Bildquellen: shutterstock.com

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