Welche Unterlagen benötigt man, um ein Geschäftskonto zu eröffnen?

29. September 2020
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Mindestens ebenso wichtig wie die Frage, welche Banken mit Angeboten für Geschäftskunden werben, ist die Überlegung, zu welchen Bedingungen dies möglich ist. Und zwar schon aus dem einfachen Grund, dass für Geschäftsgirokonten in vielen Fällen höhere Entgelte berechnet werden als für Konten, die privaten Kunden offeriert werden. Darüber hinaus gelten für geschäftlich genutzte Konten bei vielen Instituten besonders Bedingungen. Auch ist es üblich, dass in diesem Fall Nachweise über den Verwendungszweck erbracht werden. Die Anfrage, welche Unterlagen benötigt man, um ein Geschäftskonto zu eröffnen, ist also keineswegs aus der Luft gegriffen, sondern unausweichlich aus Sicht gewerblicher Nutzer. Auch höhere Anforderungen können für Neukunden unproblematisch sein, wenn Nutzer eines Kontos wissen, dass ihr Verhalten diesen ganz ohne Schwierigkeiten gerecht wird. So können sich Kontoinhaber in manchem Fall die Kontoführungsgebühren ersparen.

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Details zum Eröffnung eines Geschäftskontos:

  • nicht jeder Selbstständige muss ein Geschäftskonto eröffnen
  • vielfach höhere Kontoführungsgebühren als bei Privatkonten
  • Geschäfts-Nachweise obligatorisch für Eröffnung von Firmenkonten
  • nicht jede Unternehmensform bei Banken gleichermaßen beliebt (Bsp. „Ltd.“)
  • Experten raten jedem Unternehmen zum Geschäftskonto

Es wird jedem Unternehmen geraten, ein Geschäftskonto anzulegen!

1. Parallelen und Abweichungen bei Daten-Fragen der Banken

erfahrungen_schreibenWelche Unterlagen benötigt man, um ein Geschäftskonto zu eröffnen? Im eigentlichen Sinne fällt der Aufwand bei der Eröffnung eines Firmenkontos nicht größer als bei einem allein für private Zwecke genutzten Kontos aus. Dennoch gibt es einige zentrale Punkte, die Geschäftskunden im Besonderen mit einreichen müssen. Gefragt werden Antragsteller natürlich nach den Daten der zukünftigen Kontonutzer. Mit einem Unterschied: Es geht nicht um die persönlichen Daten, sondern die Geschäftsdaten. Im Falle eines Freiberuflers oder eines anderen Selbstständigen, der sein Büro in den heimischen vier Wänden unterhält, fallen die Angaben zur Geschäftsadresse dementsprechend identisch mit der Privatadresse aus. Beim Girokonto für Selbstständige aber, die eigene Geschäftsräume unterhalten, spielt die Firmenadresse die zentrale Rolle bei den Adressdaten. Für die gewerbliche Nutzung müssen Bankkunden in spe einen Nachweis über die Anmeldung ihres Gewerbes vorlegen. Im ersten Schritt aber sollten sich Gewerbetreibende überlegen, ob sie überhaupt ein Geschäftskonto eröffnen müssen.

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Trennung von Privat- und Geschäftsausgaben ist immer sinnvoll!

Was für manchen Leser vielleicht etwas verwirrend klingen mag, hat als Anmerkung durchaus seine Berechtigung. Freiberufler und Selbstständige sind von Rechts wegen keineswegs gezwungen, ein offizielles Konto fürs Gewerbe zu eröffnen. Unerlässlich und vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind Geschäftskonten hingegen für Unternehmen, die als Kapitalgesellschaften geführt werden – also zum Beispiel im Falle einer Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Regel besagt: Bei derartigen Unternehmen und Betrieben braucht es schon im Zuge der Existenzgründungsphase eine Geschäftskonto. Erst nach Einzahlung aller Gesellschafter-Gelder (Stichwort „Stammeinlage“) auf das neue Konto kann der erforderliche Firmeneintrag im Handelsregister erfolgen. Mit Schwierigkeiten haben bei deutschen Banken vielfach Unternehmen nach dem britischen „Limited“-Format zu kämpfen. Manche Bank lehnt die Kontoeröffnung in solchen Fällen ab, was einen sehr genauen Girokonto Vergleich nötig macht.

Experten raten Existenzgründern: Auch wenn sie nicht verpflichtet sind, ein Geschäftskonto zu eröffnen, kann dieser Schritt sinnvoll sein. Vor allem, weil so eine klare Trennung des Firmenkapitals vom Privatvermögen sichergestellt ist. Wer einmal dem Finanzamt gegenüber darlegen musste, wie sich das Guthaben auf dem Konto zusammensetzt und bei welchen Buchungen auf dem Konto es sich um private und gewerbliche handelt, weiß, warum die strikte Trennung empfehlenswert ist.

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Zwischenfazit an dieser Stelle:

Allein aus Kostengründen auf die Eröffnung eines Geschäftskontos verzichten? Dieses Vorgehen ist für keinen Bankkunden sinnvoll. Denn selbst wenn die Unternehmensform ohne den Zwang einer klaren Trennung der privaten und geschäftlichen Ausgaben auskommt: Spätestens bei der Zusammenstellung aller fürs Finanzamt relevanten Daten zeigt sich, weshalb die Vermischung der Firmenumsätze mit den anderen Kosten am besten vermieden werden sollte. Im Ernstfall fällt es schwer, bei der Steuererklärung nachzuweisen, dass es sich wirklich um steuerrelevante Kosten handelt, die sich auf die verbraucherfreundlich auf die Steuerlast auswirken muss.

2. Gewerbenachweise, Steuernummer und andere Anforderungen

vorlage_musterFür die Eröffnung eines Geschäftskontos verlangen Banken in aller Regel neben dem Identitätsnachweis des/der Verantwortlichen, also der eigentlichen Kontoinhaber, auf deren Name der neue Account geführt wird. Einzelunternehmern und Freiberuflern reicht in diesem Punkt neben dem Nachweis vom Gewerbe- oder Finanzamt (gerade freiberuflich tätige Bankkunden müssen eventuell eine Bescheinigung vom Finanzamt zu ihrem Gewerbestatus abrufen!) der eigene Ausweis – also der gültige Personalausweis oder Reisepass. Können Antragsteller keine deutsche Staatsbürgerschaft vorweisen, müssen unter Umständen zusätzliche Meldebescheinigungen notwendig sein für die Kontoeröffnung.

Für gemeinsam geführte Unternehmen gilt: Tragen oder mehr Personen die Verantwortung für ein Gemeinschaftskonto und handelt es sich nicht um ein normalen Firmenkonto, auf dass neben dem Kontoinhaber noch weitere Personen über die EC- oder Kreditkarte zugreifen können, verlangen Banken eventuell auch von den weiteren Berechtigten die Einreichung für die Entscheidung relevanter Dokumente. Die Abfrage des Schufa-Scorings ist meist Grundvoraussetzung für die Kontoeröffnung, kann aber bei einem Girokonto auf Guthabenbasis teilweise umgangen werden. Solche Konten aber sich bei Unternehmern eher nicht gefragt.

Zu den wichtigen Unterlagen für die Geschäftskonto-Eröffnung, die unter Umständen von mehreren Personen vorliegen müssen, gehören

      • die Bonitäts-Auskunft der Schufa (oder anderer Auskunfteien)
      • Einkommensnachweise
      • die vollständig ausgefülltem (und unterschriebene) Kontoverträge
      • evtl. ältere Kontoauszüge
      • Gewerbeanmeldungen (im Falle der Gewerbetreibenden)
      • Steuernummer (bei Freiberuflern)

Diese Punkte gelten allerdings nur für Personengesellschaften. Handelt es sich bei den Neukunden aber um Kapitalgesellschaften, verlangen Banken für die Kontoeröffnung in aller Regel:

    1. vielfach Gesellschafter-Bürgschaften
    2. beglaubigte Kopieren der Gründungsurkunden (im Falle eines neuen Unternehmens)
    3. Auszüge aus dem jeweiligen Handelsregister

Braucht es ein Konto für neu gegründete Unternehmen/Kapitalgesellschaften, kann es dazu kommen, dass die Unterlagen zur Kontoeröffnung von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden müssen. Eine andere Vorgehensweise sieht lediglich die Antragstellung durch den jeweiligen Geschäftsführer vor. Klarheit bringen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken oder die direkte Kontaktaufnahme zum Institut.

Dispo-Kredit fällt höher aus mit einem angemessenen Einkommensnachweis

3. Festlegung des Dispokredits & Wechsel-Durchführung

wechselKunden, die noch am Anfang ihrer geschäftlichen Tätigkeit stehen, haben möglicherweise Probleme damit, Einkommensnachweise vorzulegen. Diese aber sind vor allem dann unerlässlich, wenn ein Girokonto mit Dispo eröffnet werden soll. Denn das Einkommen entscheidet über die Höhe des Verfügungsrahmens. Ein üblicher Wert ist das 2- bis 3-fache Netto-Monatseinkommen. Banken verlangen im Normalfall die Einreichung von Nachweisen über die zurückliegenden zwei bis drei Jahre. Liegen wegen der gerade erst in der Planung befindlichen Existenzgründung noch keine Erfahrungswerte vor, wird der Dispo entweder geringer ausfallen in der ersten Phase der Kontonutzung oder Banken reicht eine sehr gute Bonität und der Nachweis, dass Kunden bei ihrer alten Bank gewissenhaft mit dem Spielraum umgegangen sind. Somit können frühere Auszüge auch an dieser Stelle eine Hilfe sein. Und noch einen Grund gibt es, weshalb Kontoauszüge aufbewahrt werden sollten: Manche Bank bietet Kunden einen Umzugsservice.

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Kontowechselservice nimmt Kunden die meiste Arbeit ab

Damit Lastschriften und Daueraufträge rechtzeitig auf die neue Bankverbindung übertragen und Finanzpartner der Kontonutzer informiert werden können, müssen die Banken wissen, welche regelmäßigen Buchungen nötig sind. Nicht in allen Fällen müssen Geschäftskunden der Einholung einer Bonitäts-Auskunft zustimmen. Beim Girokonto ohne Schufa wird zwar wie erwähnt oftmals auf die Prüfung verzichtet, dafür aber sind derlei Angebote fast immer mit höheren monatlichen Kontoführungsgebühren und Entgelten insgesamt verbunden. Für die Bestätigung der eigenen Identität bietet sich Kunden, die ihr Girokonto wechseln, stehen Verbrauchern inzwischen mehrere Wege offen. Die Frage „Welche Unterlagen benötigt man, um ein Geschäftskonto zu eröffnen?“ ist eng mit der Überlegung „Wie und wo kann ich ein Konto eröffnen?“ verbunden.

Zur Disposition steht:

  1. die Kontoeröffnung bei einer Filialbank vor Ort
  2. die Online-Eröffnung in Verbindung mit dem Postident-Verfahrens
  3. endgültiger Vertragsabschluss per Fernidentifizierung (via Webcam)

Punkt 3 hat aus Kundensicht den Vorteil, dass Kunden nicht an die Öffnungszeiten der Bank- oder Post-Filiale gebunden sind. Denn gerade die machen manchem Unternehmer zu schaffen, wenn mal wieder richtig viel zu tun ist und einfach keine Zeit bleibt, um das persönliche Gespräch zu suchen. Gegen diesen Ansatz spricht aber bei Banken mit Filial-Netz natürlich nichts.

Kurze Zusammenfassung:

Welche Unterlagen man benötigt, um ein Geschäftskonto zu eröffnen, ist fast immer vor allem eine Frage der Form des Unternehmens, das ein neues oder das erste Konto benötigt. Wer entsprechende Erfahrungen mit einem unter Umständen kostenlosen Firmenkonto vorweisen kann, hat aufgrund des Wissens um die Inanspruchnahme der verschiedenen Leistungen gute Karten das Angebot zu finden, das wirklich zum Verhalten passt. Die Kontoeröffnung als solche ist später im Grunde nur noch Formsache.

Gerade für Geschäftskunden sind Bankkarten unverzichtbar im unternehmerischen Umfeld

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4. Identitätsnachweis obligatorisch für die Kontoeröffnung

ChecklisteDie Zahl der Banken, die Neukunden die Fernidentifizierung anbieten, steigt stetig, seit der deutsche Gesetzgeber durch eine Neuinterpretation der vorherigen Rechtslage zum Datenschutz im Jahr 2014 die komplette Kontoeröffnung per Internet ermöglicht hat. Manche Bank bietet auf ihren Webseiten inzwischen eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, so dass Kunden im Grunde zu jeder Tages- und Nachtzeit von zuhause aus ein neues Konto eröffnen und ihre Identität nachweisen können. Gewisse Anforderungen stellen Banken in diesem Fall natürlich dennoch an die Kunden. Der Gesetzgeber schreibt auf Basis europäischen Rechts und aufgrund internationaler Vereinbarungen im Kampf gegen Geldwäsche generell den Nachweis der Identität vor. Dies gilt auch, wenn Kunden ein Girokonto online eröffnen. Dies wiederum gelingt mittlerweile nicht nur bei Direktbanken, denn auch Filialbanken bieten Produkte für Kunden an, denen es einzig um das Online-Banking geht.

Für den Abschluss der Kontoeröffnung per Internet benötigen Verbraucher einen verlässlichen und möglichst schnellen Internetzugang und eine Kamera mit einer ausreichend guten Bild- und Tonqualität. Die Kommunikation kann je nach Bank über einen Live-Chat auf der Banken-Webseite oder über einen Voice over IP-Dienst erfolgen. Bank-Mitarbeiter führen Kunden dabei Schritt für Schritt durch das Eröffnungs-Verfahren. Welche Unterlagen für die Eröffnung des Geschäftskontos benötigt werden, entnehmen Besucher der Internetseiten ihrer neuen Hausbank am besten den FAQ-Rubriken, damit später alles reibungslos gelingt. Am Schluss steht in der Regel das Erstellen eines Kontos per Kamera nach Aufforderung durch die Sachbearbeiter. Welche Ausweisdaten im Einzelnen benötigt werden, erfahren Geschäfts- und Privatkunden ebenfalls, wenn es so weit ist.

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5. Was sollte mir das Geschäftskonto als Leistungen bieten?

FAQsEs liegt nahe, direkt im Girokonto Vergleich allein dem Aspekt der monatlichen Kontoführungsgebühren Aufmerksamkeit zuteilwerden zu lassen. Tatsächlich aber ist dieser Punkt ebenso wenig ausreichend wie der Blick auf den Bonus, wenn Kunden Firmenkonten als Girokonto mit Startguthaben bewerben. Es geht um die Analyse des sprichwörtlich großen Ganzen. Hierzu wiederum gehört die Frage nach dem wahrscheinlichen Nutzungsverhalten. Existenzgründer wissen natürlich oft nicht genau, welche Transaktionen später am häufigsten eine Rolle spiele, erfahrene Geschäftskunden kennen ihren Bedarf sehr genau. Je mehr Buchungen zu erwarten sind, desto eher fallen hohe Gesamtkosten an, falls Banken für jede Transaktion Entgelte berechnet.

Klären müssen Firmenkunden unter anderem diese Punkte:

  1. Möchte ich meinen Kunden Rechnungszahlungen per Lastschrift ermöglichen?
  2. Wie viele Zahlungen tätige ich im Inland/in der SEPA-Zone/im internationalen Ausland?
  3. Bin ich viel auf Reisen und hebe entsprechend oft Geld im Ausland ab?
  4. Lege ich Wert auf einen Filial-Service oder reichen Online- und Mobile-Banking?
  5. Bin ich auf einen Dispokredit angewiesen?

Eine genaue Vorstellung davon, wie viele Transaktionen pro Monat im Durchschnitt durchgeführt werden, erleichtert den Girokonto Vergleich idealerweise in erheblichem Maße. Stimmen die Konditionen bei einem Konto weitgehend mit den Ansprüchen überein, können Extras wie ein Willkommensbonus als weitere Argumente für die Auswahl zurate gezogen werden. Unternehmen, die Kunden den Service des Lastschrifteinzugs bieten möchten, müssen bei einigen Banken mit höheren Gebühren rechnen. Steigende Gesamtkosten sind ebenfalls zu erwarten, wenn mehrere Personen EC- oder Kreditkarten für den Zugriff auf das Geschäftskonto erhalten sollen. Die ersten Karten sind vielfach gebührenfrei, auch eine Partnerkarte vergibt manche Bank noch ohne finanziellen Mehraufwand für die Kundschaft.

Werden aber mehr als zwei Karten beantragt, berechnen die meisten kontoführenden Institute Entgelte. Wie so oft gilt also: Nicht jedes gebührenfreie Girokonto erlaubt bei regelmäßiger Nutzung wirklich den kostenlosen Einsatz.

6. Fazit zu den Unterlagen für die Geschäftskonto-Eröffnung:

fazitMaßgeblichen Einfluss auf die Liste der benötigten Unterlagen hat die Frage, für welche Unternehmensform ein Konto eröffnet werden soll. Treten mehrere Bevollmächtigte in Erscheinung, braucht es im Fall der Fälle umfangreichere Dokumente als beim Selbstständigen-Girokonto, das nur von einer einzelnen Person genutzt wird. Die neue Fernidentifizierung hat nicht zuletzt auch die die Geschäftskonto-Eröffnung für Antragsteller auf angenehme Art und Weise vereinfacht. So ist das Postident-Verfahren bei immer mehr Banken nicht mehr die einzige Option, um die Eröffnung endgültig abzuschließen. Auf Nachfragen erfahren potentielle Kontonutzer ganz genau, welche Unterlagen im Einzelfall tatsächlich vorgelegt werden müssen, damit es zeitnah zur Freigabe des Accounts kommt.

Bilderquellen: shutterstock.com

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