- Keine Kontoführungsgebühren
- Gratis MasterCard
- Schnelle Kontoeröffnung
Banken bieten heutzutage zahlreiche Produkte und verschiedene Konten an, die teilweise auf spezielle Kundengruppen zugeschnitten sind. In diese Reihe fällt definitiv auch das Jugendgirokonto, welches insbesondere für Schüler im mittleren Alter gedacht ist. Alternativ oder zusätzlich stellen zahlreiche Kreditinstitute ein Kinderkonto oder auch ein sogenanntes Taschengeldkonto zur Verfügung. Bei diesem speziellen Konto handelt es sich meistens um ein Girokonto, welches ausschließlich für Minderjährige, also für Kinder, gedacht ist. Bevor Eltern allerdings entscheiden, dass ein solches Taschengeldkonto bzw. Kinderkonto eröffnet wird, sollte zuvor ein Taschengeldkonto Vergleich durchgeführt werden. Auch ein Taschengeldkonto Test, der von unterschiedlichen Institutionen bereits durchgeführt werden worden ist, kann bei der Entscheidung helfen.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/de1. Das Taschengeldkonto: Worum handelt es sich im Detail?
Nicht allen Eltern ist das Taschengeldkonto zwingend ein Begriff, sodass es zunächst immer sinnvoll ist, eine kurze Erläuterung zu dieser Kontoart zu geben. Es handelt sich eher um eine umgangssprachliche Bezeichnung, auch wenn zahlreiche Banken dieses Kinderkonto unter dem Namen Taschengeldkonto im Angebot haben. In den weitaus meisten Fällen handelt es sich bei einem Taschengeldkonto um ein Girokonto, allerdings stellen manche Banken auch Sparkonten für Kinder oder Tagesgeldkonten als derartige Taschengeldkonten zur Verfügung.
Das Taschengeldkonto selbst zeichnet sich – je nach Bank – meistens durch die folgenden Eigenschaften aus:
- reines Guthabenkonto
- Zustimmung der Eltern erforderlich
- Kontoüberziehungen sind nicht möglich
- oftmals Guthabenzins
- kostenlose Kontoführung
Besonders bezüglich der genannten Konditionen ist es natürlich so, dass jedes Kreditinstitut selbst entscheiden kann, mit welchen Eigenschaften sie das angebotene Taschengeldkonto ausstattet. Allerdings ist es allein aufgrund des starken Wettbewerbs unter den Banken fast immer so, dass ein Taschengeldkonto mit einem Guthabenzins ausgestattet ist und die Kontoführung für den Kontoinhaber komplett kostenlos ist.
Das Taschengeldkonto wird von zahlreichen Banken angeboten und ist ein spezielles Konto für Kinder im Schulalter. Es gibt einige markante Eigenschaften, durch die sich dieses Kinderkonto auszeichnen kann, beispielsweise durch Guthabenverzinsung und eine kostenlose Kontoführung.
2. Das Taschengeldkonto im Test: Diverse Details werden bewertet
Wenn Sie sich grundsätzlich dafür entschieden haben, dass Sie für Ihr Kind ein Taschengeldkonto eröffnen möchten, dann stellt sich im zweiten Schritt natürlich die Frage, für welche Bank Sie sich entscheiden. Aus diesem Anlass ist es durchaus sinnvoll, sich beispielsweise im Zuge eines Taschengeldkonto Tests zu informieren, wie die einzelnen Banken in der Vergangenheit abgeschnitten haben. Unter anderem führt auch die Stiftung Warentest (Finanztest) öfter derartige Untersuchungen durch. Auf der Webseite der Stiftung Warentest haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, sich zu registrieren und gegen ein geringes Entgelt spezielle Tests um Taschengeldkonto abzurufen, die in der Vergangenheit veröffentlicht wurden.
Machen Sie in dem Zusammenhang allerdings nicht den Fehler, dass Sie fest davon ausgehen, dass der eventuelle Testsieger automatisch auch für ihr Kind das beste Taschengeldkonto im Angebot hat. Manchmal sind nämlich die im Test wichtigsten Eigenschaften nicht unbedingt die Merkmale, die Ihnen bei einem Taschengeldkonto am wichtigsten sind. Unabhängig davon, welcher Anbieter im jeweiligen Testsieger wurde, werden bei nahezu allen Untersuchungen insbesondere die folgenden Kriterien beachtet und bewertet:
- Ist das Taschengeldkonto kostenlos?
- Gibt es eine Verzinsung von Guthaben?
- Erhält der Kontoinhaber eine Kundenkarte?
- Gibt es besondere Anreize, beispielsweise Mitglied im Kinderclub?
- Ist die reine Guthabenkontoführung sichergestellt?
Diese und andere Merkmale machen im Detail den Taschengeldkonto-Test aus, sodass die Bewertung durchaus ein guter Anhaltspunkt dafür sein kann, für welche Bank Sie sich entscheiden.
Der Taschengeldkonto-Test ist sicherlich ein gutes Hilfsmittel, mit dem Sie das für Ihr Kind beste Angebot im Bereich Kinderkonto finden können. Die Tests basieren dabei auf Bewertungen einzelner Kriterien, beispielsweise, ob das Konto kostenfrei ist und eine Guthabenverzinsung gezahlt wird.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/de3. Taschengeldkonto Vergleich: Werden Sie selbst aktiv
Während der zuvor angesprochene Taschengeldkonto Test mehr eine passive Möglichkeit ist, wie Sie zu einer Entscheidung für ein bestimmtes Konto gelangen können, können Sie auf der anderen Seite auch selbst aktiv werden. Dies ist zum Beispiel mit einem Taschengeldkonto Vergleich möglich, den Sie selbst durchführen können. Dazu müssen Sie keineswegs einzelne Angebote von Banken einholen, sondern Sie können stattdessen spezielle Online-Vergleichsrechner im Internet nutzen.
Diese finden Sie natürlich auch auf unserer Webseite, sodass Sie bequem zahlreiche Banken bezüglich ihres Angebotes im Bereich Taschengeldkonto bzw. Jugendgiro gegenüberstellen lassen können. Durch einen derartigen Vergleich profitieren Sie davon, dass Sie schon innerhalb weniger Sekunden ein Ergebnis erhalten, dass Ihnen die wichtigsten Details zu jedem Anbieter von Taschengeldkonto, der in unserer Datenbank hinterlegt ist, liefert.
Bei einem derartigen Taschengeldkonto Vergleich sind es vor allem die folgenden Konditionen und Eigenschaften, auf die Sie definitiv achten und Wert legen sollten:
- Kontoführungsgebühren bzw. Kostenfreiheit
- Guthabenkonto
- Guthabenverzinsung
- Regelung der Verfügungsberechtigung
- Kontoart (Giro-, Spar- oder Tagesgeldkonto
Der Taschengeldkonto-Vergleich ist sicherlich eine sehr gute Ergänzung vom Taschengeldkonto im Test, denn Sie haben so aktiv die Möglichkeit, verschiedene Angebote gegenüberzustellen. Nutzen Sie dazu einfach unseren Vergleichsrechner, der Ihnen fundierte und schnelle Ergebnisse liefert.
4. Das Taschengeldkonto: Konto nur auf Guthabenbasis
Die wohl wichtigste Eigenschaft besteht bei einem Taschengeldkonto nach wie vor darin, dass es sich dabei um ein Konto handeln muss, welches ausschließlich auf Guthabenbasis funktioniert. Das sogenannte Guthabenkonto kommt zwar bei Banken auch noch aus anderen Gründen zum Einsatz, aber beim Taschengeldkonto ist es schlichtweg gesetzlich vorgeschrieben. Der Grund besteht darin, dass minderjährige Kontoinhaber, also in der Regel Schüler, keine Schulden machen dürfen.
Dies gewährleistet die Bank dadurch, dass sie das Taschengeldkonto stets als reines Guthabenkonto eröffnet. Kontoüberziehungen, sei es durch Überweisungen, Bargeldverfügungen oder sonstige Transaktionen, sind demzufolge nicht möglich. Nutzt das Kind beispielsweise eine Kundenkarte und möchte damit am Geldautomaten 20 Euro abheben, obwohl nur noch zehn Euro Guthaben auf dem Konto sind, kann die Verfügung in der Form nicht zugelassen werden.
Viele Eltern machen sich durchaus immer wieder Gedanken, ob das Taschengeldkonto als reines Guthabenkonto für alle möglichen Verführungsarten gerüstet ist. Aus der Praxis können wir sagen, dass dies bei praktisch allen Banken definitiv der Fall ist. So sind es beispielsweise folgende Verfügungsarten des Girokontos, bei denen das Guthabenkonto greift, falls die jeweilige Verfügung das vorhandene Guthaben übersteigen sollte:
- Bargeldabhebungen am Automaten oder Bankschalter
- Ausführung eines Dauerauftrages
- Ausführung einzelner Überweisungen
- Lastschrifteinzug
- Gebührenbelastung jeglicher Art
In all diesen Fällen sorgt das Taschengeldkonto als reines Guthabenkonto dafür, dass die entsprechende Verfügung nicht zugelassen wird, falls dadurch ein negativer Kontosaldo entstehen sollte.
Beim Taschengeldkonto handelt es sich stets um ein reines Guthabenkonto. Dies beinhaltet, dass sämtliche Verfügungen, die das Guthaben überschreiten würden, seitens der Bank nicht zugelassen werden dürfen.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/de5. Zustimmung der Eltern beim Taschengeldkonto immer erforderlich
Ein wichtiger Themenbereich besteht beim Taschengeldkonto insbesondere für die Eltern stets darin, wie es mit der Verfügungsberechtigung der Kinder im Detail aussieht. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Eröffnung eines Taschengeldkontos ausschließlich unter der Voraussetzung stattfinden kann, dass die Eltern der Kontoeröffnung zustimmen. Zustimmen bedeutet in dem Zusammenhang rechtlich definiert, dass das Einverständnis der Eltern vor der Kontoeröffnung vorhanden sein muss. Dies gilt für das Girokonto genauso wie für ein eventuelles Sparkonto für Kinder.
Genauer gesagt sind es die gesetzlichen Vertreter, welche der Eröffnung des Kontos zustimmen müssen. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig immer um die Eltern handeln, sondern natürlich kann auch das Jugendamt von Fall zu Fall als gesetzlicher Vertreter fungieren. In den meisten Fällen sind es aber natürlich die Eltern, die der Kontoeröffnung zustimmen müssen. Dies geschieht durch Unterschrift auf dem Kontoeröffnungsantrag, wobei die Unterschrift des Kindes – je nach Alter – durchaus vernachlässigt werden kann.
Was die spätere Verfügungsberechtigung angeht, so behalten die Eltern diese zunächst einmal in vollem Umfang, mindestens, bis das Kind volljährig ist. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Eltern – normalerweise unabhängig voneinander – Verfügungen von dem Konto vornehmen. Für das Kind gilt hingegen normalerweise eine eingeschränkte Verfügungsgewalt. Dies bedeutet, dass der Kontoinhaber nicht jeden Betrag, der sich auf dem Konto befindet, ohne Weiteres abheben kann.
Hier sind die Details allerdings zwischen den Banken unterschiedlich und in den meisten Fällen gibt es für Eltern auch die Möglichkeit, mit dem Kreditinstitut eine individuelle Vereinbarung zu treffen. Diese kann zum Beispiel darin bestehen, dass das Kind zum Beispiel pro Monat maximal ein Betrag von 50 Euro abheben darf. Kontoeinzahlungen sind hingegen normalerweise in jedem Umfang zulässig. Hier ist es höchstens die Bank, die darauf achten muss, dass keine zu hohen Einzahlungen in der Form stattfinden, als dass es sich dabei eigentlich um Geld der Eltern handelt, welches nur aufgrund der Guthabenzinsen auf diesem Konto deponiert werden soll.
Bezüglich der Verfügung und Eröffnung eines Taschengeldkontos sind in der Übersicht die folgenden Aspekte von Bedeutung:
- Eltern bzw. gesetzlich Vertreter müssen der Kontoeröffnung zustimmen
- gesetzliche Vertreter behalten bis zur Volljährigkeit des Kindes volle Verfügungsgewalt
- Kind kann meistens vom Betrag her nur eingeschränkt verfügen
- individuelle Vereinbarung mit der Bank möglich
Die Zustimmung der Eltern ist bei einem Taschengeldkonto jederzeit notwendig und eine Voraussetzung für die Kontoeröffnung. Später behalten die Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes die Verfügungsgewalt über das Konto, die beim Kind oftmals betragsmäßig etwas eingeschränkt wird.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/de6. Girokonto, Sparkonto oder Tagesgeldkonto?
Die meisten Banken bieten ein Taschengeldkonto in Form eines Girokontos an. Manche Kreditinstitute stellen allerdings mit einem Spar- oder einem Tagesgeldkonto auch noch andere Alternativen zur Verfügung. Daher stehen die Eltern mitunter vor der Wahl, ob sie sich für ein Taschengeldkonto in Form eines Girokontos, eines Tagesgeldkontos oder eines Sparkontos entscheiden. Von der Sicherheit her sind alle drei Kontoarten identisch, denn sowohl Spar- als auch Giro- und Tagesgeldkonten fallen zunächst einmal unter die gesetzliche Einlagensicherung. Darüber hinaus muss es sich bei allen drei Kontovarianten auch um ein Guthabenkonto handelt, sodass es in dieser Hinsicht keine Unterschiede gibt.
Ein etwas größerer Unterschied kann zwischen den zur Verfügung gestellten Kontoarten beim Taschengeldkonto darin bestehen, wie hoch die Guthabenverzinsung ist. Allerdings haben sich die Angebote auch hier in der jüngeren Vergangenheit immer mehr angeglichen, sodass es nicht zwangsläufig so sein muss, dass ein Tagesgeldkonto als Taschengeldkonto einen höheren Zinssatz als ein Girokonto verbrieft. Daher handelt es sich meistens nur um Nuancen, was die Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Kontotypen angeht, die von der Bank als Taschengeldkonto zur Verfügung gestellt werden.
Zusammenfassend sind es die folgenden Kontoarten, die in der Praxis oftmals als Taschengeldkonto infrage kommen:
- Girokonto (Guthabenkonto)
- Tagesgeldkonto
- Sparkonto
- eher selten: Festgeldkonto
Das wesentliche Merkmal ist und bleibt beim Taschengeldkonto natürlich, dass nicht nur Einzahlungen, sondern auch Abhebungen stattfinden sollen. Schließlich soll der Kontoinhaber, also das Kind, langsam den Umgang mit Geld lernen. Dazu gehören eben nicht nur Einzahlungen auf das Konto, sondern auch das Verfügen und Ausgeben des Geldes will gelernt sein. Genau aus diesem Grund handelt es sich beim Taschengeldkonto auch meistens um ein Girokonto, da es dem Zahlungsverkehr dient.
Das Taschengeldkonto ist meistens ein Girokonto, kann allerdings auch in Form eines Tagesgeld- oder Sparkontos angeboten werden. Da sich die verschiedenen Kontoarten allerdings heutzutage bei den Banken sowohl im Hinblick auf die Konditionen als auch auf die Handhabung kaum unterscheiden, ist es meistens eine individuelle Entscheidung, ob das Taschengeldkonto in Form eines Spar-, Giro- oder Tagesgeldkontos gewählt wird.
7. Ab wann kann ein Taschengeldkonto genutzt werden?
Eine spannende Frage, die sich für viele Eltern in der Praxis stellt, besteht darin, ab wann das Kind eigentlich ein Taschengeldkonto nutzen sollte. Eine feste Altersgrenze gibt es in dem Zusammenhang zwar nicht, jedoch raten die meisten Experten dazu, dass das Kind mindestens das Schulalter erreicht haben sollte. Vor dem 7. Lebensjahr macht es schlichtweg aufgrund des Verständnisses und der Fähigkeiten des Kindes kaum einen Sinn, dass es über ein eigenes Konto verfügen kann.
Darüber hinaus gibt es natürlich auch noch die rechtliche Komponente, denn erst ab sieben Jahren ist das Kind zumindest eingeschränkt geschäftsfähig. Daraus resultiert, dass beispielsweise Kinder im Alter von vier oder fünf Jahren schon allein deswegen sinnvollerweise kein Taschengeldkonto nutzen sollten, weil die Bank gar nicht dazu berechtigt wäre, eigenständige Verfügungen des minderjährigen Kontoinhabers zuzulassen.
Je nach Variante und Ausstattung des Taschengeldkontos bieten die meisten Banken dieses spezielle Kinderkonto für Schüler ab 7, 12 oder 14 Jahren an. Da es sich immer um ein Guthabenkonto handeln muss, gibt es prinzipiell von der rechtlichen Seite aus keinen Unterschied, ob der Kontoinhaber nun 7 oder 14 Jahre alt ist. Vielmehr sind es hier die Eltern, die nach eigenem Ermessen am besten einschätzen können, ab welchem Alter ihr Kind dazu in der Lage ist und es auch von der praktischen Handhabung der Sinn macht, ein Taschengeldkonto zu eröffnen. Falsch machen können die Eltern mit dem Kinderkonto ohnehin nichts, da keine Negativsalden entstehen können und mit einer individuellen Vereinbarung zwischen Eltern und Bank sichergestellt werden kann, dass das Kind beispielsweise nicht das gesamte Guthaben an einem Tag verfügen kann.
Wann ein Taschengeldkonto eröffnet wird, entscheiden in aller Regel die Eltern. Feste Grenzen gibt es zwar nicht, aber es wird dazu angeraten, dass das Kind mindestens sieben Jahre alt sein sollte, bevor ein derartiges Kinderkonto genutzt wird.
n26Jetzt zum Testsieger N26: www.n26.com/de8. Welche Vorteile beinhaltet ein Taschengeldkonto?
Da es sich beim Taschengeldkonto natürlich um kein zwangsläufig notwendiges Konto handelt, wie es beispielsweise beim Girokonto für Erwachsene der Fall ist, stellt sich Eltern durchaus die Frage, welche Vorteile dieses Kinderkonto eigentlich beinhaltet. Letztendlich besteht der Hauptgedanke beim Taschengeldkonto natürlich darin, dass das Kind relativ schnell und zwanglos den Umgang mit seinem eigenen „Vermögen“ in Form des Taschengeldes erlernt. Daher ist auch wichtig, dass auf dem Taschengeldkonto eben nicht nur Einzahlungen stattfinden, sondern das Kind von Zeitz zu Zeit auch Geld abheben und dieses beispielsweise verwenden kann, um sich Spielzeug oder Süßigkeiten zu kaufen. Diese eigenständige Handhabung ist sicherlich auch der größte Vorteil, der mit einem Taschengeldkonto verbunden ist.
Darüber hinaus sind es noch einige weitere Eigenschaften, die zwar in dem Sinne nicht unbedingt ein Vorteil für das Kind sind, aber notwendige Voraussetzungen darstellen, damit das Taschengeldkonto problemlos und sicher genutzt werden kann:
- Kinder ab sieben Jahren erlernen Umgang mit Geld
- Prepaid- oder Girokarte dienen zur Verfügung am Geldautomaten
- Konto auf reiner Guthabenbasis, daher keine Verschuldung möglich
- besondere Anreize, beispielsweise Mitgliedschaft im Kinderclub
- Angebote können vorher online verglichen werden
9. Fazit zum Taschengeldkonto: eine sinnvolle Sache für Kinder ab sieben Jahren
Das Taschengeldkonto ist sicherlich für viele Kinder im Alter zwischen 7 und 16 Jahren eine sehr gute Lösung, um relativ schnell und einfach den Umgang mit dem eigenen Geld zu lernen. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht empfehlenswert, dass Kinder unter sieben Jahre alt sind, wenn das Konto eröffnet wird. Ohnehin müssen stets die Eltern der Kontoeröffnung zustimmen, während die späteren Verfügungen seitens des Kindes mit der Bank durchaus individuell geregelt werden können. Da beim Taschengeldkonto keine Kontoüberziehung stattfinden kann, sind Eltern mit der Kontoeröffnung definitiv auch in dieser Hinsicht auf der sicheren Seite.
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