Bestes Girokonto für Arbeitslose: auch ohne Einkommen passendes Konto finden

7. August 2019
BestesGirokonto.net - Testsieger in der Kategorie: Girokonto
  • Keine Kontoführungsgebühren
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  • Schnelle Kontoeröffnung
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Ohne Job und kein Konto? Noch vor wenigen Jahren war dieser Umstand auf viele Bundesbürger zutreffend. Für Banken sind Arbeitslose nicht der ideale Kundenkreis, wobei meist eine spätere Dauerarbeitslosigkeit zu einer schwierigen Kundenbeziehung führt. Nicht selten werden Kundenbeziehungen aufgrund gewisser Zahlungsschwierigkeiten (Kreditrückzahlung) beendet. Mittlerweile hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass jeder Erwachsene unabhängig von seiner wirtschaftlichen Situation ein Bankkonto erhält sowie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Jeder Beschäftigte verfügt über ein Girokonto. Ausschließlich auf diesem Weg werden heute Gehaltszahlungen abgewickelt. Kontobedingungen erfüllen oder Dispokredit zu bedienen – stellen dank regelmäßiger Einkünfte kein großes Problem dar. Bei Jobverlust ändert sich vieles. Ausgaben bleiben trotz geringerer Einnahmen unverändert. Wer möchte dann nicht auf zusätzliche Kontogebühren verzichten? Gibt es ein bestes Girokonto für Arbeitslose, mit dem sich Bankkosten optimieren lassen?

Bestes Girokonto für Arbeitslose – wichtige Fakten auf einen Blick:

  • Konto dauerhaft ohne Gebühren mit kostenloser Kreditkarte
  • Keine Bedingungen wie Mindestgeldeingang oder Gehaltseingang
  • Geldbezug im Inland und weltweit gebührenfrei
  • Kontozugang via Online-Banking und Mobile Banking
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Mit Girokonto Vergleich Konto für Arbeitslose finden

In Deutschland haben arbeitslos gewordene Menschen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzung ein Anrecht auf Arbeitslosengeld I. Alle anderen müssen mit dem weitaus geringeren Arbeitslosengeld II vorliebnehmen. Leistungen der Jobcenter werden bargeldlos abgewickelt, sodass zwingend ein Girokonto für Arbeitslose notwendig ist. So manches der genutzten Konto-Angebote erweist sich als unpassend oder für eine Ersteröffnung als nicht geeignet. Regelmäßig ist dies der Fall, wenn beispielsweise ein Mindestgeldeingang gefordert wird. Diese Vorgabe kann nicht jeder Jobsuchende erfüllen. Ein ausbleibender Gehaltseingang kann auch dafür sorgen, dass die Gebührenfreiheit endet und Gebühren und Kosten für das Konto das knappe Budget belasten. Es gibt leider auch Banken, bei denen Zuwendungen wie ALG, Grundsicherung oder Krankengeld grundsätzlich nicht zum Einkommenseingang zählen und Kunden dann zur Kasse gebeten werden.

Ein Girokonto für Arbeitssuchende ist in der Werbung bzw. im Sprachgebrauch der Banken nicht anzutreffen. Egal ob angestellt oder jobsuchend, das normale Girokonto ist das infrage kommende Konto. Das Girokonto für Angestellte bleibt für den Fall von Jobverlust bestehen. Änderungen der Kontopreise sind nicht auszuschließen. Ein Kontowechsel ist selbst in dieser Situation kein schwerwiegendes Problem, ganz im Gegenteil.

Arbeitslose sollten bei der Eröffnung eines Girokontos auf Details bei den Konditionen achten. Mit unserem Girokonto Vergleich ist es einfach, ein günstiges und leistungsstarkes Konto für Arbeitslose zu finden. Einige Girokonto-Anbieter offerieren ihren Inhabern selbst bei Arbeitslosigkeit beste Konditionen.

Bestes Girokonto für Arbeitslose – gibt es das?

Bestes Girokonto für Arbeitslose – das ist ein Konto, das sich jeder Jobsuchende leisten kann! Müssen Arbeitslose überhaupt ein Girokonto führen? Natürlich, denn Arbeitslosengeld gibt es vom Jobcenter nicht in bar ausgezahlt. In aller Regel besitzt jemand, der arbeitslos wird, bereits ein Girokonto. Kaum ein Arbeitgeber hantiert bei der monatlichen Gehaltsabrechnung mit Bargeld.

Wird bei Arbeitslosigkeit ein spezielles Girokonto benötigt? Beim ersten Hinschauen scheint dies nicht der Fall zu sein. Eine genauere Betrachtung deckt auf, dass bestimmte Bedingungen wie Mindestgeldeingang oder Gehaltseingang dazu führen können, dass die Bank plötzlich Gebühren einbehält. Das bedeutet, dass sich die monatlichen Einnahmen um diese Bankgebühren verringern. Änderungen kann es zusätzlich beim Dispokredit und Kreditkartenkredit geben. Im schlimmsten Fall muss mit einer Kreditkündigung gerechnet werden.

Ohne größere Schwierigkeiten sollten Arbeitslose ein Girokonto bei der Bank ihrer Wahl eröffnen können. Ein Wechsel des kontoführenden Geldinstituts lässt sich unbürokratisch bewerkstelligen. Ein Jobverlust an sich wird eine Kontoeröffnung vonseiten einer Bank nicht verhindern. Die Bonität wird über den Zugang zu gewissen Girofunktionen entscheiden. Bei negativen SCHUFA-Einträgen wird das Girokonto als Basiskonto zur Verfügung gestellt. Kontoverfügungen sind dann ausschließlich im Guthabenbereich erlaubt.

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Welche Sonderformen des Girokontos gibt es?

Zunächst unterscheiden diese sich in Privatgirokonto und Geschäftsgirokonto. Das normale Girokonto für Privatkunden ist das Standardkonto für Angestellte und Rentner. Spezielle Kontovarianten mit Fokus auf bestimmte Kundengruppen gibt es mit dem Girokonto für Schüler, Girokonto für Studenten oder dem Girokonto für Freiberufler. Von Banken werden die Konten in verschiedenen Modellen sowie zu unterschiedlichen Konditionen angeboten.

Ist ein Konto für bestimmte Personengruppen vorgesehen bzw. auf besondere wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse zugeschnitten, werden weitere Bezeichnungen zur Verdeutlichung eingesetzt. Gebräuchlich sind Girokonto für Rentner, Girokonto für Hausfrauen oder Girokonto für Arbeitslose. Ein spezielles Bankkonto für finanzschwache Verbraucher gibt es mit dem Basiskonto oder Jedermann-Konto, welches kein Girokonto im herkömmlichen Sinn ist.

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Leistungen beim Girokonto für Arbeitslose

Wie bereits erwähnt, stellt das Girokonto für Arbeitslose kein eigenständiges Bankprodukt dar. Es wird bei keinem Geldinstitut in dieser Bezeichnung geführt oder vermarktet. Ein Girokonto ist und bleibt unabhängig von Angestelltendasein oder Jobverlust ein Girokonto.

Beim Girokonto für Arbeitslose können Funktionen und Leistungen meistens wie gewohnt genutzt werden. Es kann zu Einschränkungen bezüglich einiger zusätzlicher Leistungen des Kontos kommen. Hiermit ist in erster Linie der Dispokredit gemeint. Den Dispo hat die Bank eingeräumt und sie hat das Recht, den bereitgestellten Kreditrahmen zu beenden. Das kann sie jederzeit sowie ohne spezielle Begründung vornehmen.

Der Kontoinhaber sollte beim Girokonto für Arbeitslose folgende Leistungen uneingeschränkt nutzen:

  • Überweisungen vornehmen
  • Daueraufträge einrichten
  • Zugang zum Online-Banking
  • Bankkarte zum Girokonto

In der Liste fehlen lediglich typische Leistungen beim Girokonto wie Dispositionskredit und Kreditkarte. Hierbei gilt zu unterscheiden:

  • Girokonto besteht bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und wird weitergeführt.
  • Girokonto wird während der Zeit einer Arbeitslosigkeit neu eröffnet.

Im ersten Fall wird die kontoführende Bank im Laufe der Zeit die Bonität des Kunden neu bewerten. Der Bank entgeht keinesfalls, dass ihr Kunde keine Einkünfte aus Beschäftigung erzielt, sondern Bezüge des Jobcenters erhält. Ein dauerhaft im Soll geführter Dispo könnte die Bank dazu verleiten, den Kreditrahmen zu kündigen. Das Gleiche würde in Bezug auf den Fall einer Kreditkarte mit Kreditlinie eintreten.

Wird während der Jobsuche ein Girokonto beantragt, lässt sich die Frage nach dem Arbeitgeber oder einer festen Beschäftigung von einem Antragsteller nicht beantworten. Geld vom Arbeitsamt zählt für die Bank nicht zum Einkommen, welches eine ausreichende Bonität begründen könnte.

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Girokonto bei der Filialbank oder einer Direktbank

Das Angebot an Girokonten ist sehr umfangreich. Erhältlich sind unterschiedlichste Bankkonten mit Girokontofunktion bei Hunderten Banken, Sparkassen und Direktbanken. Vor allem Letztere und einige Filialbank-Töchter bieten günstige und eine Reihe kostenloser Girokonten an. Ein Kontozugriff via Online-Banking und Mobile Banking ist mittlerweile allgemeiner Standard.

Kunden von Filialbanken legen Wert auf persönliche Beratung sowie weitere Services. Filialen müssen teuer unterhalten, Mitarbeiter müssen bezahlt werden. Die Kunden müssen indirekt das notwendige Geld verdienen. Das nennen die Banken selbst als Gründe, weshalb das gebührenfreie Konto nicht angeboten werden kann.

Einige Alternativen haben sie selbst installiert. Diese gibt es mit den auf Direktbanking spezialisierten Tochterbanken. Die Direktbanktöchter der Filialbanken bieten ihren Kunden neben einem gebührenfreien Girokonto zusätzlich einige Annehmlichkeiten der Mutterbank. Das betrifft u.a. Automatennutzung oder Geld einzahlen in der Filiale.

Direktbanken bieten umfangreiche Bankleistungen zu günstigen Konditionen und vielfach auch kostenlos an. Die Kommunikation mit Kunden erfolgt via Live-Chat oder E-Mail. Das Niveau hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, sodass schnelle Problemlösungen teils rund um die Uhr gewährleistet werden.

Jeder Verbraucher muss die Vorteile und Nachteile seiner Bank mit denen der Konkurrenz abwägen. Gewählt werden kann zwischen Filialbanking  gegen Gebühr oder kostenfreies Online-Banking. Letztlich entscheiden die persönlichen Anforderungen über die jeweilige Kontobank.

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Girokonto für Arbeitslose als Guthabenkonto

Die Bonität des Kunden steht bei der Hausbank ständig im Fokus. Regelmäßig wird geprüft, ob Zahlungsschwierigkeiten bestehen oder ein Zahlungsfall droht. Bei der SCHUFA werden zusätzlich Einkünfte eingeholt. Wer bei einer anderen Bank ein Konto eröffnet oder einen Kredit aufnimmt, kann das der Hausbank nicht verheimlichen. Der Bank entgeht mit der Zeit selbstverständlich nicht, wenn das ursprüngliche Gehalt ausbleibt und plötzlich als Leistung des Arbeitsamtes eingeht.

Zu geringe ALG Leistungen in Bezug auf den Dispokreditrahmen oder ein negativer Eintrag bei SCHUFA bleibt nicht folgenlos. Für die Einräumung eines Kreditlimits war die vorhandene Bonität ausschlaggebend. Eine Bonitätsverschlechterung hat die Verminderung  oder auch die Kündigung des Dispokredits zur Folge. Die Bank darf das Kreditlimit ohne weitere Begründung jederzeit widerrufen. Der Kunde muss innerhalb einer Frist für einen Ausgleich des Kredits sorgen. Eine Rückzahlung in Raten muss er mit der Bank vereinbaren. Kommt er dem nicht nach, bekommt der Schuldner Schwierigkeiten mit seiner Bank. Es droht ihm die Kündigung des Girokontovertrages. Als Arbeitslose hat man nicht nur mit dem neuen Leben an sich, sondern auch mit Jobcenter und Bank zu kämpfen.

Girokonto durch Bank gekündigt – was nun?

Banken dürfen finanzschwachen Verbrauchern nicht das Recht auf ein Konto verweigern. EU-Regelungen und bundesdeutsche Gesetze sehen vor, dass jeder Verbraucher ein Recht auf ein Bankkonto in bestimmter Form hat. Zu den Formen des Bankkontos zählen Girokonto und Guthabenkonto/Basiskonto.

Den Antrag auf ein Girokonto dürfen Geldinstitute beispielsweise bei geringen monatlichen Einkünften oder wegen negativer SCHUFA ablehnen. Das gilt auch, wenn der Antragsteller nicht der Abfrage der SCHUFA-Daten zustimmt. Die Alternative ist das Guthabenkonto, für welches keine SCHUFA-Abfrage notwendig ist.

Das vom Gesetzgeber vorgesehene Bankkonto ist das sogenannte Basiskonto, häufig Guthabenkonto oder auch „Jedermannkonto“ genannt. Merkmale des Basiskontos sind, dass es über gewisse Girokontofunktionen verfügt, aber ausschließlich im Guthabenbereich nutzbar ist. Dieses Konto steht Arbeitslosen grundsätzlich zur Verfügung.

Guthabenkonto bedeutet, dass eine Kontoüberziehung nicht zugelassen wird, was zuverlässig eine Überschuldung verhindert. Wenn es keinen Dispokredit gibt, stellt sich die Frage nach der Ausgabe einer echten Kreditkarte nicht. Die zu erfüllenden Bonitätskriterien sind gleich hoch. Mit einer Prepaid-Kreditkarte wären bargeldlose Zahlungen wie mit der normalen MasterCard möglich. Allerdings kosten diese Gebühren, entweder monatlich oder bei Nutzung.

Das Guthabenkonto bzw. Basiskonto umfasst alle wichtigen Bankleistungen. Mangels Bonität oder bei Verweigerung der SCHUFA-Abfrage wird weder ein Dispositionskredit eingeräumt noch eine echte Kreditkarte vergeben. Anstelle einer Girocard oder vergleichbaren Bankkarte ist in der Regel lediglich eine Servicecard erhältlich. Bargeldlos bezahlen lässt sich damit nicht. Was die Kosten für Guthabenkonten betrifft, gibt es je nach Anbieter erhebliche Unterschiede. Sie bewegen sich in einem Bereich zwischen 0 Euro und 10 Euro je Monat.

Tipp: Das Guthabenkonto ist für viele Verbraucher die perfekte Alternative zum klassischen Girokonto. Preislich unterscheidet es sich nicht vom normalen Girokonto. Beim Guthabenkonto kommt niemand in Versuchung, Kredite zu beanspruchen sowie nicht vorhandenes Geld auszugeben. Dispozinsen oder Zinsen für Kontoüberziehung sind häufig sehr hoch. Im Gegensatz zum Guthabenkonto fällt beim Basiskonto regelmäßig eine monatliche Gebühr an.

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Kontowechsel einfach und schnell

Banken lassen gute Kunden nur sehr ungern ziehen. In der Vergangenheit unterließen sie daher entsprechende Aktivitäten, die es Kunden erleichtern, ein altes Konto aufzulösen oder Banktransaktionen auf eine andere Kontobank zu verlagern. Seit 2016 müssen Banken beim Kontowechsel mitwirken. Der Gesetzgeber verlangt von Geldinstituten, dass sie neuen Girokonto-Kunden beim Konto wechseln helfen. Sie müssen dem bisherigen Kontoinhaber sowie der neuen Bank alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen. Das soll sicherstellen, dass kein Dauerauftrag liegen bleibt oder das Gehalt auf dem richtigen Konto eintrifft.

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So funktioniert der Kontowechsel-Service

Der Kontowechsel kann mit oder ohne eigene Mithilfe stattfinden. Verbraucher haben die Wahl. Sie können nach der Kontoeröffnung ihre Zahlungspartner selbst über die neue Kontoverbindung informieren. Bei der Bank sind diesbezüglich die passenden Musterschreiben vorrätig. Die Banken müssen ihre Kunden über die Details des Kontowechsels informieren. In der Filiale und auf der Internetseite muss die Bank Angaben machen, ob ein Kontowechselservice angeboten wird und welche Fristen einzuhalten sind.

Für Banken gelten diese Fristen: Die neue Bank informiert nach Auftragsannahme innerhalb von 48 Stunden (an Banktagen) über den Kontowechsel. Die bisherige Bank ist verpflichtet, die Daten von Zahlungspartnern und bestehenden Zahlungsaufträgen bis spätestens nach Ablauf von 5 Geschäftstagen zu übermitteln. Ist die neue Kontobank im Besitz der Daten, muss sie innerhalb von 5 Tagen die Kontoumstellung vornehmen und den Zahlungspartnern die neuen Kontodaten mitteilen.

Im Idealfall bietet die neue Bank einen Kontowechselservice an. Bei Direktbanken ist dieser Service Standard. Der neue Kunde erteilt eine Ermächtigung. Dank der Vollmacht erledigt die neue Bank den Kontowechsel ohne weiteres Mittun des Kunden.

Unzulässig ist das Berechnen von Gebühren im Zuge eines Kontowechsels. In Ausnahmefällen und auf Basis einer Vereinbarung dürfen Banken ein Entgelt für gewisse Dienstleistungen im Rahmen des Kontowechsels erheben. Dabei darf das Entgelt die tatsächlichen Kosten nicht übermäßig übersteigen.

Hinweis: Erfolgt die Kontoeröffnung im EU-Ausland, muss die deutsche Bank gleichfalls alle vorhandenen Informationen über Transaktionen, Lastschriften und Gutschriften der letzten 13 Monate kostenfrei zur Verfügung stellen. Den eigentlichen Wechsel der Aufträge muss der Kunde selbst mit seiner neuen Bank durchführen.

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Was ist bei Kontoschließung zu beachten?

Den Zeitpunkt über die Schließung des Girokontos bestimmt der Kunde. Für eine wirksame Kündigung  wird der Bank ein unterschriebenes Kündigungsschreiben geschickt.  Begründet werden muss die Kündigung nicht.

Mitunter kann es bestimmte vertragliche Kündigungsfristen geben, die eingehalten werden müssen. Meist ist das beim Kündigen zusätzlich vereinbarter Leistungen, beispielsweise einer Kreditkarte mit Gebühr, der Fall. Mehr als einen Monat sollten Kündigungsfristen nicht betragen.

Solange ein Girokonto besteht, darf die Bank Kontogebühren berechnen. Bei Kündigung erfolgt eine anteilige Verrechnung. Solange der Kontosaldo negativ ist, wird die Bank einer Kontoschließung nicht zustimmen. Bankkarten dürfen nicht vor Ablauf des Termins der Kontoschließung deaktiviert werden. Restguthaben wird auf das vom Kunden bezeichnete Referenzkonto übertragen.

Tipp: Ein Verbraucher darf selbstverständlich mehrere Girokonten nebeneinander führen. Es bestehen keine gesetzlichen Regelungen über eine Höchstzahl. Sinnvoll ist das mitunter, weil Kontobanken unterschiedliche Leistungen sowie Services zum Konto anbieten. Im Idealfall ergänzen sich die Konten und sie sind kostenlos nutzbar.

Kontowechselprämie als Arbeitsloser mitnehmen

Arbeitslosigkeit führt zu verminderten Einnahmen, wobei die Ausgaben nicht in dem Maße mitspielen. Verlangt die alte Kontobank Gebühren für die Kontoführung oder wird aus einem bis dato entgeltfreien Konto ein Girokonto mit monatlichem Grundpreis, ist ein Kontowechsel angezeigt. Bei einer Bank mit kostenlosem Girokontoangebot lassen sich viele unnötige Euro an Ausgaben sparen.

Es gibt noch einen weiteren Grund für einen Kontowechsel. Viele Banken werben neue Kunden für ein Girokonto mit einer Wechselprämie, einem Startguthaben oder einem Bonus. Eine Geldgutschrift gibt es bereits bei Eröffnung des Girokontos.  Weiterempfehlungen sorgen für zusätzliches Kontoguthaben. ausgeschüttet.

Verbraucher sollten wissen, dass Banken bei den Prämien sowie bei Prämienbedingungen gleichermaßen erfinderisch sind. Neukunden können für eine Kontoeröffnung eine Gutschrift zwischen 50 und 150 Euro erhalten.

Meist gilt die Bedingung für die Geldgutschrift, dass das alte Girokonto komplett aufgelöst wird. Andere Bedingungen können regelmäßiger Mindestgeldeingang oder die Einrichtung eines Gehaltskontos sein. Neues Girokonto eröffnen, Geldgutschrift in Empfang nehmen und ab zur nächsten Bank – das dürfte kaum funktionieren.

Wer plötzlich ohne Job dasteht, sollte einen Wechsel zu einem Girokonto für Arbeitslose, kostenlos auch ohne Mindesteingang anstreben.  Auf lange Sicht können Kosten eingespart werden und möglicherweise gibt es noch ein gratis Startguthaben obendrauf.

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Fazit: Bestes kostenloses Girokonto kostet dauerhaftet keinen Cent

Ohne Girokonto hat ein Verbraucher kaum reale Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das gilt für die Zeit als Angestellter wie bei Arbeitslosigkeit gleichermaßen, wobei sich die jeweiligen Girokonten nicht unterscheiden müssen. Während einer Inanspruchnahme des Jobcenters sollten unnötige Ausgaben minimiert werden. Weshalb sollte jemand für sein Girokonto bezahlen, wenn es doch bei einer anderen Bank kostenlos nutzbar ist? Hinsichtlich des Leistungsangebots sind keine Einschränkungen zu verzeichnen.  Gleiche Leistung sollte daher auch gleich kosten!

Die Auswahl an kostenfreien Kontoangeboten ist insgesamt recht gut. Ein kostenloses Konto kann an Bedingungen wie Mindestgeldeingang gebunden sein. Fällt das Einkommen weg, werden Kontogebühren fällig. Dispozinsen fallen nicht in jedem Fall günstig aus. Auf die Details schauen lohnt sich. Das passende Girokonto für Arbeitslose oder Angestellte lässt sich mithilfe unseres Girokonto Vergleichs finden. Beim besten kostenlosen Girokonto ist das gesamte Paket kostenfrei, völlig ohne einschränkende Vorgaben. Konto, Geld abheben sowie Buchungen sind dauerhaft gebührenfrei.

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